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Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

2. Januar 2024 2 Min. Lesezeit
MORD

Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Urteils waren der Angeklagte und die spรคtere Geschรคdigte Wohnungsnachbarn und hatten ein freundschaftliches Verhรคltnis miteinander, das vorรผbergehend auch intime Kontakte umfasste. Am frรผhen Morgen des 28. August 2022 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden.

Der Angeklagte war wรผtend, weil er erfahren hatte, dass der frรผhere Lebensgefรคhrte der Geschรคdigten wieder bei ihr รผbernachtet hatte, und er dies nicht duldete. Er schlug die Geschรคdigte und wรผrgte sie
im weiteren Verlauf รผber mehrere Minuten, wodurch sie, wie vom Angeklagten beabsichtigt, zu Tode kam.

Die Leiche transportierte er dann mit seinem Fahrzeug in ein Waldstรผck, wo er ihr mehrere Stich- und Schnittverletzungen mit einem Messer beibrachte. Dabei hielt er nach der รœberzeugung des Landgerichts fรผr mรถglich, dass die Geschรคdigte noch lebte, und wollte ihren Tod sicherstellen, um nicht als Tรคter
des vorausgegangenen Wรผrgens entdeckt zu werden.

Das Landgericht hat das Wรผrgen als vollendeten Mord aus niedrigen Beweggrรผnden und
den Messereinsatz als versuchten Verdeckungsmord gewertet und jeweils eine lebenslange Einzelfreiheitsstrafe verhรคngt.

Auf die Revision des Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung wegen versuchten Mordes mit den Feststellungen zur subjektiven Tatseite aufgehoben, wodurch auch der lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe die Grundlage entzogen ist.

Die Feststellung, dass der Angeklagte bei seiner zweiten Tat fรผr mรถglich hielt, dass die Geschรคdigte noch lebte, und er ihr die Messerverletzungen mit Tรถtungs- und Verdeckungsabsicht zufรผgte, hat das Landgericht nicht rechtsfehlerfrei belegt.

Hinsichtlich des vollendeten Mordes durch Erwรผrgen ist das Rechtsmittel des Angeklagten hingegen
ohne Erfolg geblieben, weil die Nachprรผfung des Urteils durch den 4. Strafsenat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben hat.
Der Schuldspruch wegen Mordes ist damit teilrechtskrรคftig.

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