Schuldsprรผche im Fall tรถdlicher Schleusung โ Urteil rechtskrรคftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen dreier Angeklagter wegen Einschleusens von Auslรคndern mit Todesfolge bestรคtigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskrรคftig.
Die Angeklagten wurden in sechs tateinheitlichen Fรคllen wegen Einschleusens mit Todesfolge sowie
in 13 weiteren Fรคllen wegen lebensgefรคhrdender Schleusung verurteilt. Der Organisator der Schleusungsfahrt erhielt 14 Jahre Freiheitsstrafe. Zwei weitere Beteiligte wurden zu fรผnf Jahren Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe verurteilt.
Nach Feststellungen des Landgerichts planten die Angeklagten gemeinsam eine Schleusungsfahrt von Wien nach Deutschland. Ein Kleintransporter mit nur neun regulรคren Sitzplรคtzen sollte 22 Personen aus der Tรผrkei und Syrien befรถrdern. Ein Begleitfahrzeug sollte die Aktion vor Polizeikontrollen schรผtzen.
Als der Transporter in Deutschland kontrolliert werden sollte, versuchte der Fahrer zu fliehen. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit in eine Autobahnausfahrt. Aufgrund der รberladung und des Fahrverhaltens kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und รผberschlug sich.
Mehrere Menschen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Einige starben, andere erlitten schwere bis mittelschwere Verletzungen. Der Fahrer, der angeschnallt war, wurde nur leicht verletzt.
Er wurde bereits zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die รผbrigen Angeklagten entfernten sich vor dem Unfall aus Angst vor Entdeckung mit dem Begleitfahrzeug in Richtung รsterreich.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah in der Revision keine Rechtsfehler. Die Schuldsprรผche und Strafen bleiben bestehen.
