Deine Seite für aktuelle News aus ganz Deutschland

FEATURE NEWS

Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten

Einschleusung - Todesfolge - Transporter

Schuldsprüche im Fall tödlicher Schleusung – Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen dreier Angeklagter wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

Die Angeklagten wurden in sechs tateinheitlichen Fällen wegen Einschleusens mit Todesfolge sowie
in 13 weiteren Fällen wegen lebensgefährdender Schleusung verurteilt.
Der Organisator der Schleusungsfahrt erhielt 14 Jahre Freiheitsstrafe. Zwei weitere Beteiligte wurden zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe verurteilt.

Nach Feststellungen des Landgerichts planten die Angeklagten gemeinsam eine Schleusungsfahrt von Wien nach Deutschland. Ein Kleintransporter mit nur neun regulären Sitzplätzen sollte 22 Personen aus der Türkei und Syrien befördern. Ein Begleitfahrzeug sollte die Aktion vor Polizeikontrollen schützen.

Als der Transporter in Deutschland kontrolliert werden sollte, versuchte der Fahrer zu fliehen. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit in eine Autobahnausfahrt. Aufgrund der Überladung und des Fahrverhaltens kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und überschlug sich.

Mehrere Menschen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Einige starben, andere erlitten schwere bis mittelschwere Verletzungen. Der Fahrer, der angeschnallt war, wurde nur leicht verletzt.

Er wurde bereits zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die übrigen Angeklagten entfernten sich vor dem Unfall aus Angst vor Entdeckung mit dem Begleitfahrzeug in Richtung Österreich.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah in der Revision keine Rechtsfehler. Die Schuldsprüche und Strafen bleiben bestehen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"