Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem Teilfreispruch aufgehoben
Das Landgericht Cottbus hat den Angeklagten unter anderem wegen mehrerer Fรคlle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und seine Lebensgefรคhrtin unter anderem wegen Beihilfe hierzu zu einer โ zur Bewรคhrung ausgesetzten โ Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen versteckten die Angeklagten รผber mehrere Monate die in der Obhut der Jugendschutzbehรถrden stehende zwรถlfjรคhrige, als vermisst gemeldete Tochter der Frau, die sie auch unter Einschaltung der Presse zu suchen vorgaben.
In dieser Zeit missbrauchte der Angeklagte das Kind in drei Fรคllen, was die Angeklagte duldete.
Insoweit hat das Landgericht seine Feststellungen angesichts des Bestreitens des Angeklagten vor allem auf die Aussagen zweier Journalisten gestรผtzt, denen die โ in der Hauptverhandlung schweigende โ Angeklagte die Taten nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft “bereitwillig” geschildert habe.
Das Landgericht hat sich jedoch nicht davon รผberzeugen kรถnnen, dass es รผber die drei Fรคlle hinaus zu weiteren Taten kam, und beide Angeklagte von weiteren Missbrauchsvorwรผrfen freigesprochen.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung sowie diejenige der Staatsanwaltschaft betreffend die Angeklagte verworfen; hingegen hat er auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch des Angeklagten wegen eines Missbrauchsfalls aufgehoben.
รber diesen Vorwurf der Anklage muss demnach neu entschieden werden. Im รbrigen ist das Urteil rechtskrรคftig.
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