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Urteil wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben

Ingolstadt - Landgericht - Strafkammer

Urteil wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben

Beschluss vom 26. Juni 2024 – 1 StR 176/24

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte am 3. Mai 2022 an einer in einem seiner Unternehmen tätigen 18jährigen Schülerpraktikantin gegen deren erkennbaren Willen den Oralverkehr durch.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben.

Die Sache muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.

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