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Urteil wegen versuchten Mordes eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig !

24. Juni 2024 1 Min. Lesezeit
Bundesgerichtshof

Urteil wegen versuchten Mordes eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig !

Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen beabsichtigte der Angeklagte aus finanzieller Not heraus, seine Eltern durch eine Gasexplosion zu töten, um als Alleinerbe an deren Vermögen zu gelangen.

Er löste im Keller des Wohnhauses seiner Eltern eine Verschraubung am Gasanschluss, so dass Gas ausströmen konnte.

Das Gas-Luft-Gemisch sollte zeitverzögert durch eine von ihm vorbereitete und mit einer Zeitschaltuhr versehene Zündvorrichtung zur Explosion gebracht werden. Ferner dichtete er mit einem feuchten Handtuch den Türspalt ab, um zu verhindern, dass Gas in die oben gelegenen Wohnräume entweicht
und der Geruch wahrgenommen wird.

Zur Explosion kam es nur deshalb nicht, weil sich im Zeitpunkt der Aktivierung der Zeitschaltuhr
kein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch im Bereich der Zündvorrichtung befand.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den in Leipzig ansässigen 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des
Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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