Sohn kauft In-App-Artikel fรผr 33.000 Euroย
Ein Junge (7) hat รผber Monate hinweg digitale Zusatzinhalte in einem Handyspiel gekauft โ im Gesamtwert von 33.000 Euro. Das Landgericht Karlsruhe entschied nun: Der Vater muss die komplette Summe begleichen.
รber 1.200 In-App-Kรคufe in 20 Monaten
Der Vater รผberlieร seinem Sohn ein Tablet, das mit seinem persรถnlichen Nutzerkonto und einer hinterlegten Kreditkarte verbunden war. รber einen Zeitraum von fast zwei Jahren tรคtigte das Kind รผber 1.200 In-App-Kรคufe. Monatlich fielen dabei Betrรคge von mehreren tausend Euro an. Als der Vater die Kosten bemerkte, wollte er das Geld vom Anbieter zurรผckfordern โ ohne Erfolg.
Das Landgericht Karlsruhe wies seine Klage ab. Nach Ansicht der Richter habe der Mann den Anschein erweckt, dass die Einkรคufe autorisiert seien. Weil er das Gerรคt und das Konto selbst verwaltete, hafte er fรผr sรคmtliche Transaktionen.
Gericht: Vater lieร jede Kontrolle vermissen
Nach Angaben des Gerichts prรผfte der Mann รผber Jahre keine E-Mail-Benachrichtigungen zu Zahlungen und richtete weder ein Ausgabenlimit noch ein separates Kinderkonto ein. Alle diese Schutzfunktionen seien technisch mรถglich und leicht einzurichten gewesen.
Die Richter betonten, dass Eltern verpflichtet sind, technische Schutzmaรnahmen zu nutzen, wenn sie Kindern Zugang zu digitalen Gerรคten gewรคhren. Wer ein Gerรคt samt Kreditkarte dauerhaft offen nutzt, รผbertrรคgt damit faktisch die Zahlungsbefugnis โ auch an ein minderjรคhriges Kind.
Rechtliche Konsequenzen fรผr Eltern
Das Urteil sendet ein deutliches Signal: Eltern tragen die Verantwortung, wenn sie Kinder unkontrolliert mit internetfรคhigen Gerรคten und verknรผpften Zahlungsmethoden spielen lassen. Die Richter stellten klar, dass die Anbieter solcher Spiele keine Rรผckerstattung schulden, wenn Zahlungen aus einem autorisierten Konto stammen.
Eltern sollten daher regelmรครig die Kontobewegungen und Einstellungen prรผfen, Kindersicherungen aktivieren und klare Nutzungsregeln vereinbaren. Nur so lassen sich teure รberraschungen verhindern.
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