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Vater muss 33.000 Euro zahlen: Sohn (7) kauft massenhaft In-App-Artikel

17. Oktober 2025 2 minutes read
In-App-Käufe

Sohn kauft In-App-Artikel für 33.000 Euro 

Ein Junge (7) hat über Monate hinweg digitale Zusatzinhalte in einem Handyspiel gekauft – im Gesamtwert von 33.000 Euro. Das Landgericht Karlsruhe entschied nun: Der Vater muss die komplette Summe begleichen.

Über 1.200 In-App-Käufe in 20 Monaten

Der Vater überließ seinem Sohn ein Tablet, das mit seinem persönlichen Nutzerkonto und einer hinterlegten Kreditkarte verbunden war. Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren tätigte das Kind über 1.200 In-App-Käufe. Monatlich fielen dabei Beträge von mehreren tausend Euro an. Als der Vater die Kosten bemerkte, wollte er das Geld vom Anbieter zurückfordern – ohne Erfolg.

Das Landgericht Karlsruhe wies seine Klage ab. Nach Ansicht der Richter habe der Mann den Anschein erweckt, dass die Einkäufe autorisiert seien. Weil er das Gerät und das Konto selbst verwaltete, hafte er für sämtliche Transaktionen.

Gericht: Vater ließ jede Kontrolle vermissen

Nach Angaben des Gerichts prüfte der Mann über Jahre keine E-Mail-Benachrichtigungen zu Zahlungen und richtete weder ein Ausgabenlimit noch ein separates Kinderkonto ein. Alle diese Schutzfunktionen seien technisch möglich und leicht einzurichten gewesen.

Die Richter betonten, dass Eltern verpflichtet sind, technische Schutzmaßnahmen zu nutzen, wenn sie Kindern Zugang zu digitalen Geräten gewähren. Wer ein Gerät samt Kreditkarte dauerhaft offen nutzt, überträgt damit faktisch die Zahlungsbefugnis – auch an ein minderjähriges Kind.

Rechtliche Konsequenzen für Eltern

Das Urteil sendet ein deutliches Signal: Eltern tragen die Verantwortung, wenn sie Kinder unkontrolliert mit internetfähigen Geräten und verknüpften Zahlungsmethoden spielen lassen. Die Richter stellten klar, dass die Anbieter solcher Spiele keine Rückerstattung schulden, wenn Zahlungen aus einem autorisierten Konto stammen.

Eltern sollten daher regelmäßig die Kontobewegungen und Einstellungen prüfen, Kindersicherungen aktivieren und klare Nutzungsregeln vereinbaren. Nur so lassen sich teure Überraschungen verhindern.

Mehr aktuelle Rechtsthemen finden Sie unter blaulichtmyk.de/deutschland/.

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