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Verdacht des Diebstahls bei der Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler

4. Juli 2022 2 Min. Lesezeit
diebstahl

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Entwendung von Jetons aus der hochwassergeschรคdigten Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler Anklage zum Schรถffengericht beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler erhoben.

Angeklagt sind insgesamt vier Mรคnner aus Bonn und eine Frau aus Remagen im Alter von 33 bis 37 Jahren (die Angaben zum Alter der seinerzeit drei Beschuldigten in der Erstmitteilung vom 26.07.2021 beruhten auf einem Schreibversehen).

Einem 34jรคhrigen deutschen Staatsangehรถrigen und einem gleichaltrigen tรผrkischen Staatsangehรถrigen wird zur Last gelegt, am 18.07.2021 die schwere Beschรคdigung der Spielbank durch die Flutkatastrophe ausgenutzt und dort nach dem Aufbrechen eines Behรคltnisses im Kassenbereich Jetons im Gesamtwert von 125.500 Euro entwendet zu haben. Ihnen wird gemeinschaftlicher Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.

Den drei weiteren Angeschuldigten liegt der Vorwurf der Hehlerei zur Last.

Einer 33jรคhrigen Frau und einem 37jรคhrigen Mann, die beide deutsche Staatsangehรถrige sind, wird vorgeworfen, von den des Diebstahls verdรคchtigen Mรคnnern kurz nach der Tat jeweils einen Jeton im Wert von 5.000 Euro aus der Beute erlangt zu haben, wobei sie zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen, dass die Jetons aus einer Straftat herrรผhrten.

Einem 34jรคhrigen Mann, der รผber die deutsche und die italienische Staatsangehรถrigkeit verfรผgt, wird zur Last gelegt, am 22.07.2021 in Absprache mit den beiden des Diebstahls verdรคchtigen Mรคnnern Jetons im Wert von รผber 15.000 Euro beim Ring Casino am Nรผrburgring vorgelegt zu haben, um diese in Bargeld umzutauschen. Dabei soll er ebenfalls zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Jetons aus einer Straftat stammten.

Die รผber den Diebstahl aus der Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler unterrichteten Mitarbeiter des Casinos hielten die Mรคnner hin und verstรคndigten die Polizei, die die drei Angeschuldigten vorlรคufig festnahm.

Die gegen die drei Mรคnner am 23.07.2021 bzw. 24.09.2021 wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall erlassenen Haftbefehle sind zwischenzeitlich – hinsichtlich des nun wegen Hehlerei angeklagten Mannes -aufgehoben bzw. – hinsichtlich der beiden weiterhin des Diebstahls im besonders schweren Fall angeklagten Mรคnner – gegen Auflagen auรŸer Vollzug gesetzt worden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Zunรคchst hat das Amtsgericht รผber die Erรถffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen zur Terminierung und zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Gerichts.

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