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Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennen auf der A48

16. August 2024 1 Min. Lesezeit
BGH Urteil Berliner Polizisten Freiheitsberaubung

Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennen auf der A48 zwischen der Anschlussstelle Koblenz und Höhr-Grenzhausen

Koblenz –

Einem zivilen Funkstreifenwagen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessung der Polizeiautobahnstation Montabaur fielen am 15.08.2024, gegen 22:35 Uhr, zwei Fahrzeuge auf, welche die BAB 48 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Dernbach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand befuhren.

Im Bereich der Bendorfer Brücke fuhren die PKW´s fast 200 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die Fahrzeuge überholten sich in der Folge gegenseitig, u. a. wurde auch verbotswidrig rechts überholt.

Hierbei wurden die Geschwindigkeitsbeschränkungen konsequent ignoriert und deutlich überschritten. Im weiteren Verlauf konnte eine Geschwindigkeit von über 220 km/h bei erlaubten 130 km/h auf den Videoaufzeichnungen festgehalten werden. Die 29-jährige Fahrzeugführerin aus dem Rhein-Lahn-Kreis und der 25-jährige aus dem Westerwaldkreis wurden an der Anschlussstelle Höhr-Grenzhausen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt, die Führerscheine wurden mit dem Ziel der vorläufigen Entziehung sichergestellt. Beide Fahrer müssen sich der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d StGB verantworten. Ihnen wurde bis auf weiteres das Führen jeglicher führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt.

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