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Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennen auf der A48

16. August 2024 1 Min. Lesezeit
BGH Urteil Berliner Polizisten Freiheitsberaubung

Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennen auf der A48 zwischen der Anschlussstelle Koblenz und Hรถhr-Grenzhausen

Koblenz –

Einem zivilen Funkstreifenwagen fรผr Geschwindigkeits- und Abstandsmessung der Polizeiautobahnstation Montabaur fielen am 15.08.2024, gegen 22:35 Uhr, zwei Fahrzeuge auf, welche die BAB 48 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Dernbach mit deutlich รผberhรถhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand befuhren.

Im Bereich der Bendorfer Brรผcke fuhren die PKWยดs fast 200 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die Fahrzeuge รผberholten sich in der Folge gegenseitig, u. a. wurde auch verbotswidrig rechts รผberholt.

Hierbei wurden die Geschwindigkeitsbeschrรคnkungen konsequent ignoriert und deutlich รผberschritten. Im weiteren Verlauf konnte eine Geschwindigkeit von รผber 220 km/h bei erlaubten 130 km/h auf den Videoaufzeichnungen festgehalten werden. Die 29-jรคhrige Fahrzeugfรผhrerin aus dem Rhein-Lahn-Kreis und der 25-jรคhrige aus dem Westerwaldkreis wurden an der Anschlussstelle Hรถhr-Grenzhausen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt, die Fรผhrerscheine wurden mit dem Ziel der vorlรคufigen Entziehung sichergestellt. Beide Fahrer mรผssen sich der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen gemรครŸ ยง 315d StGB verantworten. Ihnen wurde bis auf weiteres das Fรผhren jeglicher fรผhrerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt.

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