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Verfahren gegen Kim Raisner wegen Tierquälerei eingestellt

11. Januar 2022 2 minutes read
gericht urteil,

Potsdam – Nach dem Eklat im Modernen Fünfkampf bei den Olympischen Spielen in Tokio sind die Ermittlungsverfahren gegen Annika Schleu und Bundestrainerin Kim Raisner eingestellt worden.
Das teilten am Dienstag die jeweiligen Rechtsanwälte der beiden u.a mit folgendem Schreiben mit. 

Berlin – Das von der Staatsanwaltschaft Potsdam nach Eingang mehrerer Strafanzeigen (u.a. durch den Deutschen Tierschutzbund) eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei bzw. Beihilfe zur Tierquälerei wurde nunmehr nach § 153a StPO mit Zustimmung unserer Mandantin eingestellt.

Hintergrund des Ermittlungsverfahrens waren Vorkommnisse bei den Olympischen Spielen 2021 in Tokyo. Anlässlich des Reitwettbewerbs im Modernen Fünfkampf hatte das der Athletin Annika Schleu zugeloste Pferd den Parcours verweigert. Die Athletin hatte versucht, mit Gerte und Sporen das Pferd anzutreiben. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich in ihrer Funktion als Bundestrainerin einer Tierquälerei bzw. Beihilfe zur Tierquälerei schuldig gemacht zu haben.

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun das Verfahren gegen unsere Mandantin nach § 153a StPO gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung eingestellt. Die Einstellung erfolgte mit Zustimmung unserer Mandantin. Ausschlaggebend für die Zustimmung war, dass ein langwieriges Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit Belastungen für alle Beteiligten vermieden werden konnte. Zudem entfällt der Schuldvorwurf, so dass sich unsere Mandantin weiterhin als unschuldig bezeichnen darf. Unsere Mandantin betont, dass mit der Zustimmung zur Verfahrenseinstellung keinerlei Schuldeingeständnis verbunden ist.

Simon Bergmann -Rechtsanwalt

500 € für Einstellung des Verfahrens.
Die Stuttgarter Nachrichten berichten:
Die Staatsanwaltschaft Potsdam habe demnach die Ermittlungsverfahren „wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ gegen Schleu und wegen „Tierquälerei bzw. Beihilfe zur Tierquälerei“ gegen Raisner eingestellt. Laut Schleus Anwälten werde die 31-Jährige 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Damit werde das Ermittlungsverfahren „endgültig abgeschlossen“. 

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