Überspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • Aktuelles
  • MYK / KO
  • News

Verfahren wegen Parteispenden an die CDU – Strafbefehlsantrag

2. August 2022 1 Min. Lesezeit
germany-3115774_1280

In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell sowie den Landesverband der Partei hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines Strafbefehls gegen einen ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei dem Amtsgericht Cochem – Strafrichter – beantragt, den dieses auch erlassen hat. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

Darin wird dem Abgeordneten in seiner Eigenschaft als Verantwortlichem des CDU-Landesverbandes zur Last gelegt, sechs Parteispenden in einer Gesamthöhe von 56.000,- EUR in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2014, 2015 und 2016 entgegen § 25 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 PartG pflichtwidrig nicht an den Präsidenten des Deutschen Bundestages abgeführt zu haben. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die hiesige Presseerklärung vom 22.11.2017. Wegen der Nichtmeldung verhängte der Präsident des Deutschen Bundestages eine Strafzahlung nach § 31c PartG in Höhe des Dreifachen der Spenden gegen die CDU. Die Spenden der Jahre 2012 und 2014 haben darüber hinaus Eingang in die jährlichen Rechenschaftsberichte der CDU Deutschlands gefunden, die infolgedessen unrichtig waren. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies als Untreue in sechs Fällen (§ 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch) und in zwei Fällen als Vergehen gem. § 31d Abs. 1 Nr. 1 PartG. Im Übrigen wurde das Verfahren nach § 154 Strafprozessordnung eingestellt.

Gegen vier weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen an.

  • Aktuelles
  • MYK / KO
  • News

Post navigation

Previous: Jugendkammer verurteilt Angeklagten wegen Mordes
Next: ZDF färbt AKW-Wasserdampf dunkler – wieder einmal

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Werbung

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum