Überspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • Aktuelles
  • NRW

Vergewaltigungs-Prozess – Angeklagter lehnt weibliche Dolmetscherin ab

10. Februar 2026 3 minutes read
Prozess in Düsseldorf wegen Vergewaltigung

Vergewaltigungs-Prozess in Düsseldorf: Angeklagter lehnt weibliche Dolmetscherin ab

Vor dem Landgericht Düsseldorf hat ein aufsehenerregender Vergewaltigungsprozess begonnen. Zwei Männer aus Syrien müssen sich wegen schwerer Vorwürfe verantworten. Gleich zu Beginn sorgte jedoch ein ungewöhnlicher Zwischenfall für Aufmerksamkeit, denn einer der Angeklagten wollte nicht von einer Frau gedolmetscht werden. Dadurch verzögerte sich der Prozessstart erheblich.

Schwere Vorwürfe nach Nacht in der Altstadt – der Prozess in Düsseldorf wegen Vergewaltigung

Nach Angaben der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen die beiden Angeklagten im Sommer 2025 in der Düsseldorfer Altstadt eine junge Frau kennengelernt haben. Die 27-Jährige war stark alkoholisiert und damit kaum noch in der Lage, sich zu wehren. Dennoch führten die Männer sie laut Anklage zu einem Auto.

Dort kam es zu einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung. Mindestens einer der Angeklagten soll die Tat auf der Motorhaube begangen haben, während der andere den Bereich absicherte. Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen als besonders schwere Straftat. Entsprechend drohen im Falle einer Verurteilung langjährige Haftstrafen.

Ähnliche schwere Sexualdelikte beschäftigen immer wieder die Justiz, wie Berichte auf blaulichtmyk.de zeigen.

Angeklagter verweigert Dolmetschung durch Frau

Für zusätzliche Brisanz sorgte das Verhalten eines Angeklagten im Gerichtssaal. Der Mann erklärte über seinen Verteidiger, dass er sich schäme, von einer weiblichen Dolmetscherin übersetzt zu werden. Er könne unter diesen Umständen keine Angaben machen.

Die Vorsitzende Richterin unterbrach daraufhin die Verhandlung. Zwar besteht ein Anspruch auf eine verständliche Übersetzung, doch das deutsche Recht sieht keine freie Wahl des Geschlechts der Dolmetscherin oder des Dolmetschers vor. Dennoch musste das Gericht reagieren, um ein faires Verfahren sicherzustellen.

Rolle der Dolmetscherin im Strafverfahren

Die betroffene Dolmetscherin handelte nach den Vorgaben des Gerichts und erfüllte ihre Aufgabe fachlich korrekt. Ihre Rolle ist rechtlich klar definiert, denn sie sorgt dafür, dass Angeklagte ihre Rechte wahrnehmen können. Persönliche oder kulturelle Vorbehalte dürfen ihre Arbeit grundsätzlich nicht infrage stellen.

Der Fall zeigt jedoch, dass Gerichte in der Praxis immer wieder mit kulturellen Konflikten konfrontiert werden. Solche Situationen führen nicht selten zu Verzögerungen und zusätzlichem organisatorischem Aufwand.

Gericht setzt Verfahren fort

Nach der Organisation eines männlichen Dolmetschers konnte das Verfahren fortgesetzt werden. Die Justiz NRW betonte, dass der Ablauf des Prozesses nun ohne weitere Störungen gewährleistet sei.

Die Angeklagten bestreiten die Tatvorwürfe bislang. In den kommenden Verhandlungstagen sollen Zeugen gehört und weitere Beweise geprüft werden. Der Prozess reiht sich damit in eine Vielzahl schwerer Sexualstrafverfahren ein, über die auch blaulichtmyk.de regelmäßig berichtet.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Aktuelles
  • NRW

Post navigation

Previous: Lufthansa-Streik am Donnerstag: Piloten und Flugbegleiter legen gleichzeitig den Betrieb lahm

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Anzeige

WERBUNG

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum