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Vergewaltigung in Schumi-Villa ?

15. Oktober 2025 2 minutes read
Vergewaltigung in Schumi-Villa

Australischer Rennfahrer im Fokus bei Vergewaltigungsvorwurf in Schumi-Villa

Gland (Schweiz): In der Villa von Formel-1-Legende Michael Schumacher sorgt ein schwerer Vorwurf für Aufsehen. Eine frühere Krankenschwester der Familie behauptet, ein australischer Rennfahrer habe sie dort im Jahr 2019 vergewaltigt. Der Fall beschäftigt nun ein Schweizer Gericht.

Schwerer Verdacht nach Abend in der Schumi Villa

Die Krankenschwester Najia B. arbeitete damals für die Familie Schumacher und soll laut Ermittlungsakten nach einem Abend mit Kollegen in der Villa übernachtet haben. Der australische Rennfahrer soll in ihr Schlafzimmer eingedrungen und sie zweimal missbraucht haben. Er weist die Anschuldigungen entschieden zurück und spricht von einem einvernehmlichen Kontakt.

Gerichtsverfahren mit Verzögerung

Der Prozess vor dem Gericht in Nyon hat bereits begonnen, doch der Angeklagte erschien nicht zum angesetzten Termin. Das Gericht vertagte die Verhandlung, um weitere Beweise zu prüfen. Laut Medienberichten betont die Familie Schumacher, dass sie mit dem Fall nichts zu tun habe und keinerlei Verbindung zum mutmaßlichen Täter besteht.

Opfer fordert Gerechtigkeit

Najia B. schildert, sie leide bis heute unter den Folgen der Tat. Sie hofft auf Gerechtigkeit und eine klare Entscheidung der Justiz. Der Fall hat in der Schweiz und international für Empörung gesorgt – auch weil er sich in einem prominenten Umfeld abspielte.

Hintergrund: Die Villa „La Reserve“

Das Anwesen am Ufer des Genfer Sees gilt als Rückzugsort der Familie Schumacher. Nach dem tragischen Skiunfall von Michael Schumacher 2013 wurde es zu einem streng abgeschirmten Privatdomizil. Die Anschuldigungen gegen den australischen Rennfahrer haben dieses stille Refugium nun erneut ins öffentliche Licht gerückt.

Die Familie Schumacher war zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat nicht auf dem Anwesen. Sie ist auch nicht Gegenstand der Strafakte, wurde auch nicht zu einer Aussage dazu aufgefordert.

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