 
        Verhaftung eines Polizeibeamten wegen Raubes in Berlin
Ein Polizeibeamter soll in Uniform und mit einem zivilen Polizeifahrzeug eine Fahrzeugkontrolle vorgetรคuscht und so einen Mann um mind. 57.000 Euro gebracht haben. Gestern Durchsuchungen und Haftbefehl (mit Haftverschonung).
Gegen einen 48 Jahre alten Polizeihauptkommissar wurden gestern Durchsuchungsbeschlรผsse und ein Haftbefehl vollstreckt. Dem Mann wird vorgeworfen, nach seinem Dienst und unter Verwendung des zivilen Dienstautos seiner Direktion gemeinsam mit einem unbekannten Mittรคter einen 62-jรคhrigen Autofahrer um Bargeld und Mobiltelefone beraubt zu haben.
Vorgetรคuschte Kontrolle
Am 19. Juli 2023 soll der Polizeibeamte gegen 23.15 Uhr auf der Stadtautobahn in Hรถhe des Messedamms den Geschรคdigten mittels Sondersignalen und Polizeikelle herausgewinkt und zum Stehen gebracht haben. 
Seine dienstliche Ausrรผstung soll er dabei einschlieรlich seiner Dienstwaffe im Holster getragen haben. Bei dem Opfer soll angesichts dieser Umstรคnde โ wie geplant โ der Eindruck erweckt worden sein, dass es sich um eine ordnungsgemรครe polizeiliche Maรnahme handele.
Im Rahmen dieser angeblichen Personenkontrolle sollen der Beschuldigte und der Mittรคter den Mann dann mit Handschellen gefesselt und in das Polizeifahrzeug gebracht haben. Dann sollen sie aus dessen Auto mehr als 57.000 Euro Bargeld und zwei Mobiltelefone mitgenommen haben.
Nach Abschluss der angeblichen Maรnahmen soll der Polizeihauptkommissar dem mutmaรlichen Opfer sogar noch ein polizeiliches Sicherstellungsprotokoll ausgehรคndigt haben โ auf dem das beschlagnahmte Geld aber nicht verzeichnet war.
Die richterlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnung und der von ihm genutzten Dienstrรคume fรผhrte zum Auffinden von Beweismitteln und den verwendeten dienstlichen Ausrรผstungsgegenstรคnden. 
Der Haftbefehl wurde noch gestern durch einen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten verkรผndet, aber dessen Vollstreckung auรer Vollzug gesetzt. 
Die Ermittlungen des fรผr Amtsdelikte zustรคndigen Fachkommissariats dauern an.
Dem Polizeibeamten wurde die weitere Dienstverrichtung mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres verboten.
