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Verhaftung eines Polizeibeamten wegen Raubes in Berlin

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Verhaftung eines Polizeibeamten wegen Raubes in Berlin

Ein Polizeibeamter soll in Uniform und mit einem zivilen Polizeifahrzeug eine Fahrzeugkontrolle vorgetäuscht und so einen Mann um mind. 57.000 Euro gebracht haben. Gestern Durchsuchungen und Haftbefehl (mit Haftverschonung).

Gegen einen 48 Jahre alten Polizeihauptkommissar wurden gestern Durchsuchungsbeschlüsse und ein Haftbefehl vollstreckt. Dem Mann wird vorgeworfen, nach seinem Dienst und unter Verwendung des zivilen Dienstautos seiner Direktion gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter einen 62-jährigen Autofahrer um Bargeld und Mobiltelefone beraubt zu haben.

Vorgetäuschte Kontrolle

Am 19. Juli 2023 soll der Polizeibeamte gegen 23.15 Uhr auf der Stadtautobahn in Höhe des Messedamms den Geschädigten mittels Sondersignalen und Polizeikelle herausgewinkt und zum Stehen gebracht haben.
Seine dienstliche Ausrüstung soll er dabei einschließlich seiner Dienstwaffe im Holster getragen haben. Bei dem Opfer soll angesichts dieser Umstände – wie geplant – der Eindruck erweckt worden sein, dass es sich um eine ordnungsgemäße polizeiliche Maßnahme handele.

Im Rahmen dieser angeblichen Personenkontrolle sollen der Beschuldigte und der Mittäter den Mann dann mit Handschellen gefesselt und in das Polizeifahrzeug gebracht haben. Dann sollen sie aus dessen Auto mehr als 57.000 Euro Bargeld und zwei Mobiltelefone mitgenommen haben.

Nach Abschluss der angeblichen Maßnahmen soll der Polizeihauptkommissar dem mutmaßlichen Opfer sogar noch ein polizeiliches Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt haben – auf dem das beschlagnahmte Geld aber nicht verzeichnet war.

Die richterlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnung und der von ihm genutzten Diensträume führte zum Auffinden von Beweismitteln und den verwendeten dienstlichen Ausrüstungsgegenständen.
Der Haftbefehl wurde noch gestern durch einen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten verkündet, aber dessen Vollstreckung außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen des für Amtsdelikte zuständigen Fachkommissariats dauern an.

Dem Polizeibeamten wurde die weitere Dienstverrichtung mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres verboten.

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