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Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr mit Personenschäden

3. Dezember 2021 1 Min. Lesezeit
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Am Donnerstagabend kam es auf der Landesstraße 272 zwischen Buchholz und Windhagen zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Ein PKW Fahrer im frühen Erwachsenenalter geriet infolge einer nicht angepassten Geschwindigkeit auf der winterglatten Fahrbahn ins Schleudern und kollidierte frontal mit dem entgegenkommenden PKW einer Fahrzeugführerin (ebenfalls im frühen Erwachsenenalter). Beide Beteiligte sind mit vermutlich leichten Verletzungen in ein Krankenhaus transportiert worden. Die nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuge wurden mit Abschleppdiensten von der Unfallstelle entsorgt. Der Sachschaden wird auf einen Betrag im unteren 5-stelligen Bereich geschätzt.

Am PKW des Unfallverursachers waren der Wetterlage nicht angepasste Sommerreifen montiert. Sind Sie trotz Schnee und Glatteis mit Sommerreifen unterwegs, gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und lassen das Unfallrisiko enorm ansteigen. Ab dem Moment, in dem die Wetterbedingungen es verlangen, gilt die Winterreifenpflicht. Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss sich gemäß Bußgeldkatalog auf ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Je nachdem, ob es zur einer Gefährdung oder sogar einem Unfall kam, kann das Bußgeld auf 100 bzw. 120 Euro ansteigen.

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