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Verkehrsunfall in Koblenz zunächst vermutet – Polizei geht nun von Sturz aus

16. September 2025 2 Min. Lesezeit
Gewaltdelikt in Neumünster

Verkehrsunfall in Koblenz zunächst vermutet – Ermittlungen ergeben Sturz

Am Montagabend, dem 15. September 2025, kam es in Koblenz gegen 22.15 Uhr zu einem Polizeieinsatz im Bereich Andernacher Straße / Brenderweg. Zunächst meldeten Zeugen einen möglichen Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Fußgänger. Der verletzte Mann lief nach dem Vorfall über die Balduinbrücke in Richtung Innenstadt und brach dort verletzt zusammen.

Erste Angaben des Verletzten

Nach Angaben des 21-jährigen Mannes aus dem Kreis Neuwied habe ein dunkler PKW mit Kennzeichen aus Siegburg (SU) den Unfall verursacht. Aufgrund der medizinischen Erstversorgung waren weitere Details nicht direkt zu ermitteln. Die Polizei Koblenz bat daher die Bevölkerung um Hinweise.

Ermittlungen der Polizei Koblenz

Eine Untersuchung im Krankenhaus brachte jedoch eine überraschende Wende. Entgegen der ersten Einschätzung erlitt der junge Mann lediglich leichte Verletzungen. Ein hinzugezogener Gutachter stellte fest, dass keine Unfallspuren an Bekleidung und Schuhen vorhanden waren. Dies spricht gegen ein Anstoßgeschehen mit einem Fahrzeug.

Auch die intensive Suche nach einer möglichen Unfallstelle durch die Feuerwehr Koblenz verlief ohne Ergebnis. Weder Glassplitter noch Brems- oder Schleuderspuren waren vor Ort zu finden.

Polizei geht von Sturz aus

Nach aktuellem Ermittlungsstand deutet alles darauf hin, dass es sich nicht um einen Verkehrsunfall, sondern um einen Sturz handelte. Die Polizei Koblenz verzichtete daher vorerst auf weitere Sofortmaßnahmen und will die Ermittlungen im Laufe des Dienstags fortsetzen.

Zeugenaufruf der Polizei

Trotz der neuen Erkenntnisse bittet die Polizei weiterhin mögliche Zeugen, sich zu melden. Wer Beobachtungen im Bereich Andernacher Straße, Brenderweg oder Balduinbrücke gemacht hat, kann Hinweise unter der Telefonnummer 0261-92156300 mitteilen.

Die Ermittler behalten sich vor, die Spurenlage erneut zu prüfen, falls weitere sachdienliche Hinweise eingehen.

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