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Verkehrsunfall mit Personenschaden auf der L 83 Grafschaft OT Bölingen

1. Juni 2020 1 Min. Lesezeit
VERKEHRSUNFALL

Am Pfingstsonntag ereignete sich im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler auf der L 83 zwischen den Ortschaften Grafschaft Bölingen und Vettelhoven ein Verkehrsunfall bei dem eine 23-jährige Quadfahrerin und ein 22-jähriger Motorradfahrer leicht verletzt wurden. Der Motorradfahrer übersah bei einem Überholvorgang die nach links abbiegende Quadfahrerin und konnte aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit ein Zusammenstoß der Fahrzeuge nicht mehr vermeiden. Die verletzten Personen wurden zwecks weitergehender ärztlicher Versorgung in umliegende Krankenhäuser verbracht. Die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die L 83 musste im Rahmen der Unfallaufnahme für ca. 1 Stunde voll gesperrt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Mayen

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