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Versammlung von Corona-Gegnern in Koblenz

 
 

Koblenz (ots)

Die Versammlung auf dem Münzplatz am vergangenen Samstag war unter dem Motto “Trag Dein Licht in die Welt für ein Leben in Würde und für die Zukunft der Kinder” angemeldet – tatsächlich war es nach polizeilichen Feststellungen wohl mehr eine Demonstration gegen die gesetzlichen Einschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie.

Trotz entsprechender Auflagen der Versammlungsbehörde der Stadt Koblenz hielten sich nur ganz wenige der rund 200 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer an die Auflagen. Kaum jemand trug den nötigen Mund-Nasen-Schutz und der vorgeschriebene Mindestabstand wurde ebenfalls von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht eingehalten, trotz dass es die Möglichkeit dazu gab.

Obwohl die Polizei mehrmals über die Versammlungsleitung versucht hatte, den erlassenen Auflagen Geltung zu verschaffen, kamen einige Versammlungsteilnehmer der Aufforderung immer noch nicht nach.

Seitens der Polizeikräfte wurden dann entsprechende Kontrollen bei den betroffenen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern durchgeführt. Es galt zunächst festzustellen, ob die betroffene Person nicht einem Befreiungstatbestand unterfiel.

Im Verlauf der Kontrollmaßnahmen mussten die Polizeikräfte leider dann aber trotzdem bei insgesamt 7 Personen ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Maskentragepflicht einleiten. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer wegen der Nichteinhaltung von Auflagen auch noch aus der Versammlung ausgeschlossen.

Während die Versammlung einen insgesamt ruhigen Verlauf nahm, kam es leider am Rande der Veranstaltung doch noch zu einer unschönen Szene: weil sie bereits im Verlauf der Kontrolle in der Versammlung schon nach Polizeibeamten geschlagen hatte, musst eine Frau von den Polizeikräften an den Händen aus der Versammlung herausgezogen und weggeführt werden. Bei der anschließenden Personalienfeststellung erschien dann plötzlich ihre 70-jährige Mutter und versuchte, ihrer Tochter durch Tritte in die Beine der Polizeikräfte “zu Hilfe” zu kommen. Zur Verhinderung weiterer Tritte musste sie durch einen Polizeibeamten ein Stück weit vom Ort des Geschehens weggezogen werden und fiel dabei hin. Offenkundig blieb sie aber unverletzt.

Mutter und Tochter erwartet nun ein Strafverfahren wegen Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte bzw. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

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