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Verstörende Details im Prozess gegen ZDF-Star

Staatsanwältin: „Das habe ich in 16 Jahren Berufserfahrung noch nie gesehen“

Schauspieler bekennt sich „des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischem Material“ schuldig

Der Missbrauchs-Prozess gegen den österreichischen Schauspieler und ehemaligen ZDF-Star Florian Teichtmeister (43) hat schockierende Einzelheiten über seine äußerst brutalen Missbrauchsfantasien ans Tageslicht gebracht.

Die Staatsanwältin Julia Kalmar enthüllte vor Gericht Texte, die Teichtmeister zu den Tausenden von Dateien mit Minderjährigen hinzugefügt hatte, die er über Jahre gesammelt hatte.
Diese schriftlichen Fantasien wurden von Kalmar als „pädo-sadistisch“ beschrieben, und sie fordert eine Haftstrafe für den Schauspieler.

Das Urteil wurde schließlich um 13.26 Uhr von Richter Stefan Apostol gesprochen:

Florian Teichtmeister wurde für schuldig befunden, „kinderpornografische Dateien hergestellt, bearbeitet, sich verschafft und besessen“ zu haben.

Er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und muss sich bestimmten Therapie-Auflagen unterziehen.

Ungewöhnliche Vergehen

Im Gerichtssaal wurde berichtet, wie Teichtmeister das Material zu Dia-Shows zusammengestellt und neu bearbeitet hatte.

Staatsanwältin Kalmar betonte dabei, dass sie in ihren 16 Jahren Berufserfahrung noch nie etwas Vergleichbares gesehen habe.

Die Texte beschreiben sehr brutale Missbrauchsfantasien von Teichtmeister, die mit „pädo-sadistischen“ Texten versehen waren, die für alle Anwesenden im Saal nur schwer zu ertragen waren.

Ein Beispiel, das im Vergleich zu anderen Texten noch als „harmlos“ erscheint, lautet: „Dich süßen Doofkopf werde ich verführen und locken, dann schlägt die grausame Falle zu und du bist ein Folter-Opfer.“

Verteidigung durch Star-Anwalt Rudolf Mayer

Der Star-Anwalt Rudolf Mayer, der bereits Josef Fritzl vertreten hat, versuchte, die sadistischen Texte zu den verstörenden Bildern mit Teichtmeisters künstlerischer Tätigkeit zu rechtfertigen.

Mayer argumentierte, dass sein Mandant Teichtmeister versucht habe, etwas Eigenes zu schaffen.

Teichtmeister selbst erklärte vor dem Landgericht in Wien, er habe durch den Besitz der verbotenen Bilder ein Machtgefühl verspüren wollen, um eine eigene Grenzüberschreitung aus seiner Kindheit zu kompensieren.

Die Hochphase dieser Aktivitäten sei während der Corona-Lockdowns 2020 und 2021 gewesen, da er beruflich nicht gefragt und nicht gewollt war. Er habe versucht, diese Ohnmacht zu betäuben.

Dem Schauspieler wird konkret vorgeworfen, sich zwischen Februar 2008 und August 2021 online rund 76.000 Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch besorgt zu haben. Einige der Opfer sollen jünger als 14 Jahre gewesen sein.

Laut Staatsanwältin Kalmar belegen die Zeitstempel, dass die Hochphase in den Jahren 2020 und 2021 lag, aber bereits seit 2008 wurden 100 bis mehrere Tausend Dateien gespeichert.

Teichtmeister nutzte Darknet-Plattformen wie „Pädochat“ oder „Lollipornstars“, und vier Datenträger sind laut einem Gutachter spurlos verschwunden.

Das gefundene Material, bestehend aus Fotos und Videos, zeigt größtenteils den Missbrauch von Minderjährigen unter 14 Jahren.

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