Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung in 2 Fällen sowie wegen versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte März 2019 zusammen mit seiner damaligen Ehefrau und den beiden gemeinsamen Kindern ein Schwimmbad in Weinheim besucht haben. Auf der Rückfahrt nach Bad Kreuznach soll der Angeklagte auf den Rücken seiner damaligen Ehefrau eingeschlagen und seine damalige Ehefrau am Hals gepackt haben. Bei einem Halt an einer Mülldeponie in Bad Kreuznach soll er seiner damaligen Ehefrau gedroht haben, diese umzubringen und sie mit dem Auto umzufahren. Während der anschließenden Weiterfahrt soll er weiter auf seine damalige Ehefrau eingeschlagen haben und den gemeinsamen Kindern mitgeteilt haben, dass sie sich schon mal von ihrer Mutter verabschieden können, da diese bald tot sei.
Fall 2:
Weiterhin soll der Angeklagte Mitte April 2019, als seine damalige Ehefrau im Wohnzimmer der gemeinsamen Wohnung gerade mit den gemeinsamen Kindern Monopoly gespielt habe, mit den Worten „Jetzt reicht’s mir“ in die Küche gegangen sein, dort ein Besteckmesser geholt haben und seiner damaligen Ehefrau mitgeteilt haben, dass er sie jetzt umbringen werde. Die damalige Ehefrau des Angeklagten soll daraufhin auf die Toilette geflüchtet sein. Nachdem der Angeklagte im weiteren Verlauf das Messer weggeworfen habe, soll seine damalige Ehefrau wieder in das Wohnzimmer zurückgekehrt sein und sich hinter der Couch versteckt haben. Der Angeklagte soll sodann seine damalige Ehefrau von hinten gepackt und ihr an den Hals gefasst haben. Als seine damalige Ehefrau den Angeklagten aufgefordert habe, von ihr abzulassen, soll der Angeklagte dieser Aufforderung nachgekommen sein. Seine damalige Ehefrau soll hieraufhin zu ihrer Großmutter, die im selben Haus gewohnt habe, geflüchtet sein.
Fall 3:
Schließlich soll der Angeklagte Ende Mai 2020 in diversen E-Mails an den Bruder seiner damaligen Ehefrau, diesen sowie die Mutter seiner damaligen Ehefrau bedroht haben. Er soll in seinen E-Mails in Aussicht gestellt haben, dass der Vater seiner damaligen Ehefrau den Kopf des Bruders seiner damaligen Ehefrau serviert bekommen werde, er die Mutter seiner damaligen Ehefrau umbringen werde und er Blutrache ausüben und alle auslöschen werde, wenn der Bruder seiner damaligen Ehefrau für den Angeklagten nicht die Sache mit dem Umgangsrecht der Kinder des Angeklagten kläre.
Der Angeklagte hat die Begehung der Taten vor dem Amtsgericht bestritten.