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Versuchter Mord, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung

2. Februar 2021 2 minutes read
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Versuchter Mord, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung u.a.

Die 1. Große Strafkammer hat kurzfristig folgendes weiteres Strafverfahren terminiert:

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Angeklagten aus Neustadt die Begehung schwerwiegender Straftaten im Rahmen einer Wohnungsräumung in Neustadt vor.

Versuchter Mord, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung u.a.

Nach den Schilderungen in der Anklage sollte am 20.08.2020 eine Zwangsräumung durch eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Neustadt sowie zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchgeführt werden.

Nachdem die Tür durch den Schlüsseldienst geöffnet wurde, soll der Angeklagte brennendes Benzin auf die beiden Männer des Ordnungsamtes geworfen haben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte er hierbei in Tötungsabsicht.
Die Geschädigten erlitten Brandverletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Anschließend soll der Angeklagte zwei mit Benzin gefüllte Flaschen auf das an der Straße geparkte Auto des Ordnungsamtes geworfen haben, die ihr Ziel knapp verfehlten.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten weitere Mordversuche zur Last, indem er auf die herbeigerufenen Feuerwehrleute ebenfalls einen Molotowcocktail geworfen haben soll.
Hierbei geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte den Tod von Feuerwehrleuten zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Der Molotowcocktail soll jedoch lediglich das Führerhaus des Drehleiterwagens getroffen und weitgehend folgenlos abgebrannt sein.

Als ein Feuerwehrmann im Korb der Drehleiter mit Löscharbeiten begonnen haben soll, soll der Angeklagte zwei weitere Molotowcocktails auf diesen geworfen haben, ebenfalls in der Absicht den Feuerwehrmann zu töten. Bevor der Angeklagte nach der Anklage weitere Molotowcocktails werfen konnte, soll er durch den Wasserstrahl eines herbeieilenden Feuerwehrmanns an der weiteren Tatbegehung gehindert worden sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte psychisch erkrankt ist und seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich beeinträchtigt war, so dass auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen und ist derzeit im Pfalzklinikum in Klingenmünster untergebracht.

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