Die Ermittlungen nach der Messerattacke eines Mitarbeiters der Stadtbildpflege Kaiserslautern auf einen Kollegen am 29. April 2021 sind abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen befand sich der jetzt 35-jรคhrige Mitarbeiter auf der Rรผckbank eines Dienstfahrzeugs der Stadtbildpflege und stach wรคhrend der Fahrt im Bereich der Entersweilerstraรe/L 504 mit einem Kรผchenmesser mehrmals von hinten auf den Hals und den Rรผcken seines 50-jรคhrigen Kollegen ein, der das Fahrzeug fuhr. Dem Angriff war kein Streit oder ein sonstiger รคuรerer Anlass vorausgegangen. Der 35-Jรคhrige setzte seine Attacke fort, auch durch Faustschlรคge gegen den Kopf seines Kollegen, bis es dem dritten im Auto befindlichen, 39-jรคhrigen Kollegen, der sich auf dem Beifahrersitz befand, gelang, den 35-Jรคhrigen aus dem zum Stehen gekommenen Auto zu ziehen.
Der 35-Jรคhrige entfernt sich dann zunรคchst vom Tatort und wurde durch eine alarmierte Polizeistreife alsbald festgenommen. Der Streife gegenรผber rรคumte er spontan ein, der Tรคter zu sein, machte aber in der Folge von seinem Schweigerecht Gebrauch. Aus der Untersuchungshaft entschuldigte er sich in Briefen an den Geschรคdigten und an seinen Arbeitgeber fรผr die Tat. Bei der Stadtbildpflege war der 35-Jรคhrige seit etwa einem Jahr beschรคftigt gewesen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelte der 35-Jรคhrige aufgrund einer psychischen Erkrankung. In rechtlicher Hinsicht wirft ihm die Staatsanwaltschaft einen heimtรผckischen Mordversuch und eine gefรคhrliche Kรถrperverletzung im Zustand der Schuldunfรคhigkeit vor. Ferner geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Gefahr weiterer entsprechender Straftaten von dem 35-Jรคhrigen aus.
Fรผr solche Fรคlle sieht das Strafgesetzbuch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor, die die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern jetzt beim Landgericht Kaiserslautern beantragt hat. Das Opfer ist in einem guten Zustand der Heilung, hat aber auch an den psychischen Folgen der Tat zu tragen. Nunmehr hat das Landgericht Kaiserslautern รผber den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Der 35-Jรคhrige befand sich nach seiner Festnahme zunรคchst in Untersuchungshaft. Aufgrund der Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens ordnete die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern auf Antrag der Staatsanwaltschaft spรคter die vorlรคufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wo sich der 35-Jรคhrige derzeit befindet.
