Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefรคhrlicher Kรถrperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefรคhrlicher Kรถrperverletzung, Sachbeschรคdigung sowie wegen Herstellens, Besitzes und Fรผhrens eines Brandsatzes und unerlaubten Fรผhrens einer Schusswaffe nebst dem Besitz von Munition zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts betrat der zur Tatzeit 15-jรคhrige Angeklagte am
9. November 2023 gegen Mittag รผber einen Hintereingang seine Schule in Offenburg mit einem Rucksack, in dem sich neben einer geladenen Schusswaffe und weiterer Munition ein Flรผssigbrandsatz, ein von ihm erstellter Lageplan der Schule sowie eine Namensliste mit Opfern befanden.
Der Angeklagte begab sich in das zweite Obergeschoss zu seinem Klassenzimmer und feuerte unmittelbar nach Betreten dieses Raums mit der Pistole aus einer Entfernung von einem bis zwei Metern zwei Schรผsse auf einen Mitschรผler ab, der an den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen verstarb.
Anschlieรend schlug der Angeklagte mit der Waffe auf eine hinzukommende Lehrerin ein, zerstรถrte eine Glastรผr und entzรผndete den mitgefรผhrten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus der Schule in Richtung der Schulleiterin. Der Brandsatz schlug in einer Entfernung von drei Metern am Boden auf und zerschellte. Er explodierte jedoch nicht, da beim Wurf die Lunte erloschen war. Anschlieรend begab sich der Angeklagte in Richtung des Hinterausgangs der Schule. Dort legte er auf Aufforderung eines Zeugen die Schusswaffe weg und lieร sich widerstandslos festnehmen.
Die revisionsgerichtliche รberprรผfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; der Senat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist daher insgesamt rechtskrรคftig.
