Sicherheitsmitarbeiter aus Aachen wegen schwerer Gewaltverbrechen verurteilt
Das Landgericht Aachen hat einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter aus dem Aachener Rotlichtbezirk zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über Monate hinweg massive Gewalt gegen mehrere Personen ausübte und dabei teils mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte.
Gewalttaten im Rotlichtmilieu seit Anfang 2023
Nach den Feststellungen des Gerichts arbeitete der Angeklagte seit Anfang 2023 als Sicherheitsmitarbeiter im Aachener Rotlichtbezirk. Er nutzte seine Stellung, um tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Kunden mit äußerster Brutalität zu ahnden. Dabei griff er wiederholt gemeinsam mit weiteren Sicherheitskräften an und setzte spezielle Schlagwerkzeuge ein.
Insgesamt verurteilte das Landgericht den Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, Körperverletzung in drei Fällen sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zusätzlich stellte das Gericht sechs Fälle der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen fest.
Videoaufnahmen zur Selbstbestätigung verschickt
Besonders schwer wog für das Gericht das Verhalten nach den Taten. Der Angeklagte filmte Übergriffe von den Monitoren der Überwachungskameras ab und verschickte die Aufnahmen gezielt an ausgewählte Personen. Er erhoffte sich nach Überzeugung der Kammer Anerkennung und Bestätigung für sein gewalttätiges Handeln.
Ein Video der Tat vom 21. Dezember 2023 versandte er sogar an einen Funktionär sowie einen Trainer eines Fußballvereins. Zu beiden pflegte er aufgrund seiner herausgehobenen Stellung innerhalb der Fanszene persönliche Kontakte.
Sicherungsverwahrung nur vorbehalten
Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Landgericht eine Einziehungsentscheidung an und behielt die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ausdrücklich vor. In weiteren Anklagepunkten sprach das Gericht den Mann frei.
Die Staatsanwaltschaft hält das Strafmaß sowie den bloßen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung jedoch für unzureichend. Sie legte Revision ein und strebt eine härtere Sanktion an.
Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof verhandelt die Revision der Staatsanwaltschaft am Mittwoch, dem 22. April 2026, ab 9:30 Uhr. Die öffentliche Sitzung findet im Sitzungssaal E 004 in der Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe statt. Das höchste deutsche Strafgericht prüft dabei insbesondere die Strafzumessung und die Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung.
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