Verurteilung wegen Mordes an “Koks-Taxifahrer” !
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil aus Frankfurt (Oder) verworfen.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Mann am 21. Oktober 2024 wegen Mordes, versuchten Raubs mit Todesfolge und Brandstiftung verurteilt. Das Urteil sah eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe vor. Zudem wurden den Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche zugesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich der Täter mit einem Freund auf einem Gartengrundstück in Gosen. Der Freund bestellte dort Kokain bei einem Dealer. Als der Fahrer eintraf, stach der Angeklagte mit einem Messer in dessen Hals. Ziel war es, Kokain und Bargeld zu rauben.
Das Opfer verstarb binnen weniger Minuten. Da es dem Täter nicht gelang, das Taxi zu starten, setzte er es in Brand. Mit der Brandstiftung wollte er Spuren seiner Tat vernichten.
Das Gericht wertete die Tat als Mord aus Habgier, Heimtücke und zur Ermöglichung einer anderen Straftat.
Die Revision überprüfte das Urteil auf mögliche Rechtsfehler. Weder beim Schuldspruch noch beim Strafmaß wurden Fehler festgestellt. Lediglich ein Schadensersatzanspruch im Adhäsionsverfahren wurde teilweise aufgehoben.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist damit rechtskräftig.
