Verurteilung wegen Mordes an zwei Mitarbeitern von Mercedes-Benz in Sindelfingen rechtskräftig
Beschluss vom 9. Juli 2024 – 1 StR 258/24
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes aus Heimtücke in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts zog der im Mercedes-Benz-Werk als Staplerfahrer angestellte Angeklagte am 11. Mai 2023 nach einem Streit mit seinen beiden Teamleitern plötzlich eine Schusswaffe.
Aus einer Entfernung von 60 bis 120 Zentimetern feuerte der Angeklagte, bis das Magazin leer war, insgesamt acht Schüsse auf die Oberkörper der beiden Opfer. Einer der beiden Männer verstarb noch vor Ort, der andere später in einem Stuttgarter Krankenhaus.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die RĂĽge der Verletzung materiellen Rechts
gestĂĽtzte Revision des Angeklagten verworfen, da die NachprĂĽfung des Urteils keinen Rechtsfehler
zu seinem Nachteil ergeben hat.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
