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Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes in Freiburg rechtskräftig

Freiburg - lebenslange Freiheitsstrafe - Mord

Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes in Freiburg rechtskräftig

Das Landgericht hat die 25-jährige Angeklagte wegen der Tötung ihres Vaters und der versuchten Tötung ihrer Mutter aus Heimtücke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der mitangeklagte 24-jährige Bekannte der Tochter wurde wegen dieser gemeinsamen Tat ebenfalls zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verschafften sich die beiden Angeklagten in den Morgenstunden des 18. Juli 2023 mit dem Schlüssel der Angeklagten Zutritt zur Wohnung der Eltern. Entsprechend der zuvor getroffenen Absprache attackierte der Angeklagte mit einem Messer im Flur
den 67-jährigen Vater, während die Angeklagte mit einem Beil auf dessen Kopf einschlug.

Der von diesem Angriff überraschte und deshalb zur wirksamen Gegenwehr nicht fähige Vater
wurde durch mehrere Stiche und Schläge so erheblich verletzt, dass er nach kurzer Zeit auf Grund
inneren Verblutens seinen schweren Verletzungen erlag.

Danach griffen die beiden Angeklagten die 64-jährige Mutter im elterlichen Schlafzimmer ebenfalls mit Stichen und Schlägen an und verletzten sie ganz erheblich. Nur auf Grund glücklicher Umstände und einer raschen intensivmedizinischen Behandlung konnte das Leben der Mutter gerettet werden.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision der beiden Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

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