BGH bestätigt Urteile nach Silvesterkrawallen in Bonn-Medinghoven
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile des Landgerichts Bonn gegen mehrere Jugendliche und Heranwachsende bestätigt, die an den schweren Silvesterkrawallen in Bonn-Medinghoven zum Jahreswechsel 2022/2023 beteiligt waren.
Mit Beschlüssen vom 27. August 2025 wies der 2. Strafsenat die Rechtsmittel der Angeklagten zurück. Damit sind die Entscheidungen des Landgerichts rechtskräftig.
Urteile des Landgerichts Bonn
Das Landgericht hatte in zwei Strafverfahren drei Jugendliche wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs, Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Zwei von ihnen – ein damals 17- und ein 19-Jähriger – erhielten Jugendstrafen von acht und sechs Monaten,
die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein weiterer, damals 16-jähriger Angeklagter, musste 1.500 Euro an Geschädigte und eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Geplanter Angriff in der Silvesternacht
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sich die Jugendlichen im Vorfeld über soziale Netzwerke verabredet, um in der Silvesternacht Straßensperren zu errichten und die Polizei gezielt anzugreifen.
Kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2022 errichtete die Gruppe Barrikaden aus Müllcontainern am Europaring und setzte diese in Brand. Als die Polizei eintraf, griffen die Täter sie mit Steinen und Feuerwerkskörpern an.
Erst der Einsatz einer Hundertschaft der Bereitschaftspolizei konnte die Ausschreitungen beenden. Mehrere Beamte wurden durch die Angriffe gefährdet, konnten jedoch Schlimmeres verhindern.
Rechtskraft durch BGH-Beschluss
Die Verurteilten legten Revision ein, doch der Bundesgerichtshof sah keine Rechtsfehler.
Damit sind die Urteile des Landgerichts Bonn endgültig. Das Verfahren verdeutlicht, dass Angriffe auf Einsatzkräfte auch bei jugendlichen Tätern nicht folgenlos bleiben.
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