Versuchter Mord durch Brandstiftung – Landgericht Ulm verurteilt Angeklagten zu mehrjähriger Haftstrafe
Das Landgericht Ulm hat einen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt.
Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Tatmotiv: Suizidversuch mit tödlichen Folgen für andere billigend in Kauf genommen
Nach den Feststellungen des Gerichts wollte sich der Angeklagte am 20. April 2024 durch einen Wohnungsbrand selbst töten.
Er goss 100 Milliliter Öl in einen leeren Topf und stellte diesen auf die höchste Stufe der Herdplatte.
Ziel war es, durch die entstehende Flamme einen tödlichen Brand auszulösen.
Dabei war ihm klar, dass seine 91-jährige, pflegebedürftige Mutter, die sich ebenfalls in der Wohnung befand, dabei sterben könnte.
Auch die Gefahr für andere Bewohner des Mehrfamilienhauses wurde billigend in Kauf genommen.
Dank Rettungseinsatz blieb die Mutter unverletzt
Nur durch das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte, die durch Dritte alarmiert wurden, konnte Schlimmeres verhindert werden.
Die Mutter des Täters blieb körperlich unversehrt. Weitere Menschen hielten sich zum Zeitpunkt der Tat nicht im Haus auf.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – Verfahren ist rechtskräftig
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten in vollem Umfang verworfen.
Die Richter sahen keine Verfahrensfehler und bestätigten die Auslegung des Landgerichts.
Somit ist das Urteil nun rechtskräftig abgeschlossen.
