Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Schuss in die Wohnung pakistanischer Nachbarn
Beschluss vom 9. April 2024 โ 5 StR 128/24
Der in Leipzig ansรคssige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 14. Dezember 2023 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschรคdigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts schoss der Angeklagte aus fremdenfeindlichen Motiven
mit bedingtem Tรถtungsvorsatz durch die geschlossene Tรผr einer von pakistanischen Nachbarn bewohnten Wohnung.
Weil sich diese zufรคllig in einem anderen Raum der Wohnung aufhielten, wurde niemand verletzt. Seit seiner Jugend hatte sich in dem Angeklagten eine tiefsitzende rechtsradikale Grundeinstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Ideologieelementen verankert. รber seine als freundlich und ruhig beschriebenen pakistanischen Nachbarn hatte er sich zuvor in schikanรถser Weise wegen angeblicher Lรคrmbelรคstigung beschwert.
Nach der Tat รคuรerte der Angeklagte gegenรผber einer Polizeibeamtin, dass er es bereue, niemanden getroffen zu haben. Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten insbesondere als versuchten Mord gewertet und dabei die Mordmerkmale der Heimtรผcke und eines Handelns aus niedrigen Beweggrรผnden angenommen.
Die รberprรผfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskrรคftig.
