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Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte !

14. Juli 2025 2 minutes read
Bundesgerichtshof ANKLAGE-TOTSCHLAG (1)

Urteil nach gefährlicher Durchfahrt durch Traktorblockade: Drei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen eines äußerst gefährlichen Vorfalls im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Straßenblockade am 8. Januar 2024 verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Tathergang

Der Angeklagte war mit seinem Pkw auf der B 72 unterwegs, als er auf eine Straßenblockade durch mehrere Traktoren stieß. Trotz erkennbarer Unmöglichkeit einer gefahrlosen Durchfahrt und obwohl sich Menschen zwischen den Traktoren bewegten, beschleunigte der Angeklagte sein Fahrzeug und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch – wobei es zu Kollisionen mit beiden Fahrzeugen kam.

Anschließend fuhr er einen Demonstranten von hinten an, der sich zu Fuß von ihm wegbewegte. Das Opfer wurde auf die Motorhaube aufgeladen. Der Angeklagte bremste scharf, wodurch der Mann auf die Fahrbahn stürzte. Anschließend überrollte der Angeklagte mit beiden Achsen ein Bein des Nebenklägers und verletzte ihn schwer. Danach flüchtete er vom Unfallort.

Rechtsfolge

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen:

  • versuchten Totschlags

  • gefährlicher Körperverletzung

  • gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Zudem wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von vier Jahren für eine Wiedererteilung festgesetzt. Auch Adhäsionsentscheidungen zugunsten des verletzten Nebenklägers wurden getroffen.

BGH bestätigt Schuldspruch

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil in vollem Umfang: Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

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