Vergewaltigung in Kölner Kaserne
Strafsenat weist Revisionen der Angeklagten vollständig zurück
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen zwei ehemalige Soldaten bestätigt, die das Landgericht Köln wegen der Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt hatte. Damit ist die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig. Die Tat hatte im Oktober 2021 bundesweit für großes Aufsehen gesorgt.
Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer eine 18-Jährige mehrfach vergewaltigten. Die Angeklagten lernten die junge Frau zuvor in einer Diskothek in Köln kennen. Die Geschädigte war zu diesem Zeitpunkt stark in ihrer Fähigkeit zur Willensbildung eingeschränkt. Die Männer nahmen sie mit auf das Kasernengelände und missbrauchten sie dort auf einer Stube.
Gericht bestätigt Tatablauf und Schwere der Schuld
Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass beide Täter während der Übergriffe Videoaufnahmen anfertigten. Diese Aufnahmen belegten nicht nur den Ablauf der Taten, sondern erfüllten zusätzlich den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gericht betonte die besondere Schutzbedürftigkeit der Geschädigten sowie das Ausnutzen der militärischen Umgebung durch die Täter.
Für den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten verhängte das Landgericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Sein erwachsener Mittäter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung verschiedener Beweismittel an.
Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler
Beide Angeklagten versuchten, das Urteil durch Revision anzufechten. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte das Verfahren jedoch umfassend und sah keine Rechtsfehler. Die Revisionen wurden als unbegründet verworfen, sodass die Verurteilungen endgültig bestehen bleiben.
Die Entscheidung des BGH stärkt die Position von Opfern sexualisierter Gewalt und unterstreicht die klare strafrechtliche Bewertung von Taten, die im militärischen Umfeld stattfinden. Weitere Informationen zu aktuellen Rechtsthemen finden Leserinnen und Leser auch im Nachrichtenbereich von blaulichtmyk.de.
Weitere Hinweise für Betroffene
Betroffene sexualisierter Gewalt können sich jederzeit an die Polizei wenden. Die Bundespolizei bietet Informationen und Anlaufstellen unter bundespolizei.de. Unterstützung erhalten Betroffene außerdem über das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der bundesweiten Nummer 116 016.
