BGH bestätigt Urteil gegen Berliner Polizisten wegen Freiheitsberaubung
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision zweier Berliner Polizeibeamter gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Beide Angeklagten erhalten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt bleibt.
Polizeibeamte nutzten Befugnisse für fingierte Kontrolle
Am 19. Juli 2023 hielten die beiden Beamten – außerhalb ihres Dienstes – mit einem Zivilfahrzeug der Polizei einen Autofahrer auf der Berliner Stadtautobahn A100 an. Unter dem Vorwand einer Verkehrskontrolle zwangen sie den Mann, die Autobahn zu verlassen und anzuhalten. Anschließend tasteten sie ihn ab und forderten ihn auf, in ihr Fahrzeug einzusteigen.
Während einer der Beamten den Geschädigten rund zwölf Minuten im Polizeifahrzeug festhielt, durchsuchte der andere dessen Auto. Danach durfte der Mann weiterfahren. Das Motiv der Beamten blieb ungeklärt.
Landgericht Berlin sah besonders schweren Fall der Nötigung
Das Landgericht Berlin wertete die Tat als Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Da die Beamten keine echte Verkehrskontrolle beabsichtigten, fehlte jede rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen. Das Gericht stellte einen besonders schweren Fall der Nötigung nach § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB fest, da die Täter ihre Stellung als Amtsträger missbrauchten.
BGH bestätigt Urteil ohne Rechtsfehler
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Überprüfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit bleibt die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und Nötigung in Kraft.
Der Fall zeigt erneut, dass Amtsmissbrauch durch Polizeibeamte strafrechtlich konsequent geahndet wird. Der Bundesgerichtshof stärkt mit seiner Entscheidung die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen in unabhängige Kontrollmechanismen.
