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Verurteilung zweier Polizeibeamter wegen einer fingierten Verkehrskontrolle !

16. Oktober 2025 2 Min. Lesezeit
BGH Urteil Berliner Polizisten Freiheitsberaubung

BGH bestรคtigt Urteil gegen Berliner Polizisten wegen Freiheitsberaubung

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision zweier Berliner Polizeibeamter gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Damit ist das Urteil rechtskrรคftig. Beide Angeklagten erhalten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewรคhrung ausgesetzt bleibt.

Polizeibeamte nutzten Befugnisse fรผr fingierte Kontrolle

Am 19. Juli 2023 hielten die beiden Beamten โ€“ auรŸerhalb ihres Dienstes โ€“ mit einem Zivilfahrzeug der Polizei einen Autofahrer auf der Berliner Stadtautobahn A100 an. Unter dem Vorwand einer Verkehrskontrolle zwangen sie den Mann, die Autobahn zu verlassen und anzuhalten. AnschlieรŸend tasteten sie ihn ab und forderten ihn auf, in ihr Fahrzeug einzusteigen.

Wรคhrend einer der Beamten den Geschรคdigten rund zwรถlf Minuten im Polizeifahrzeug festhielt, durchsuchte der andere dessen Auto. Danach durfte der Mann weiterfahren. Das Motiv der Beamten blieb ungeklรคrt.

Landgericht Berlin sah besonders schweren Fall der Nรถtigung

Das Landgericht Berlin wertete die Tat als Nรถtigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Da die Beamten keine echte Verkehrskontrolle beabsichtigten, fehlte jede rechtliche Grundlage fรผr ihr Vorgehen. Das Gericht stellte einen besonders schweren Fall der Nรถtigung nach ยง 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB fest, da die Tรคter ihre Stellung als Amtstrรคger missbrauchten.

BGH bestรคtigt Urteil ohne Rechtsfehler

Der Bundesgerichtshof bestรคtigte die Entscheidung des Landgerichts. Die รœberprรผfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit bleibt die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und Nรถtigung in Kraft.

Der Fall zeigt erneut, dass Amtsmissbrauch durch Polizeibeamte strafrechtlich konsequent geahndet wird. Der Bundesgerichtshof stรคrkt mit seiner Entscheidung die Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen in unabhรคngige Kontrollmechanismen.

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