Verurteilungen im Fall einer zu Tode gequälten Mitbewohnerin !
Das Landgericht Köln verurteilte drei Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Zwei von ihnen müssen zudem in Sicherungsverwahrung.
Ein vierter Angeklagter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung und unter Einbeziehung einer früheren Strafe vier Jahre und sechs Monate Haft. Es wurde ein Vollstreckungsabschlag von zwei Monaten gewährt.
Grausame Misshandlungen über Tage
Laut Urteil misshandelten alle Angeklagten eine junge Mitbewohnerin in ihrer gemeinsamen Wohnung über mehrere Tage.
Sie schlugen und traten das Opfer, setzten eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe ein. Zudem verweigerten sie Nahrung und Flüssigkeit.
Zunächst beteiligten sich alle vier Angeklagten. Später führten nur noch die drei wegen Mordes Verurteilten die Misshandlungen fort.
Opfer starb trotz intensivmedizinischer Behandlung
Die Frau wurde schwer verletzt und war völlig dehydriert, als die Polizei sie befreite.
Trotz maximaler medizinischer Versorgung starb sie wenige Wochen später an einem unabwendbaren Multiorganversagen.
BGH bestätigt Urteil
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revisionen der Angeklagten zurück. Das Verfahren sei rechtsfehlerfrei geführt worden.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig.
