Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !
Das Landgericht Köln hat zwei Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt.
Der erwachsene Angeklagte erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden heranwachsenden Angeklagten wurden unter Einbeziehung vorheriger Vorstrafen zu Einheitsjugendstrafen von neun und zwei Jahren verurteilt.
Tathergang
Die Tat ereignete sich in der Nacht des 10. März 2024 auf der Mülheimer Insel zwischen Rhein und Hafen. Zwei der Angeklagten hatten den Getöteten, ein ehemaliges Mitglied ihrer Drogenbande, entführt. Einer stach mehrfach in die Brust des Opfers. Der andere hielt den Getöteten mit einer Schrotflinte von Gegenwehr ab.
Die beiden Täter wollten Vergeltung üben, den Gehorsam des Opfers bestrafen und ihre Macht im Drogenmilieu demonstrieren. Das Opfer starb an Blutverlust und Funktionsversagen des Atmungssystems.
Der dritte Angeklagte erleichterte die Tat, indem er eine Sporttasche für den Transport der Schrotflinte übergab. Eine direkte Beteiligung an Mord oder Freiheitsberaubung konnte dem dritten Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
Rechtskraft
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revisionen der drei Angeklagten zurück. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit rechtskräftig.
