BGH bestätigt Urteil Hanau: Schüsse auf Wohnungstür rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen zweier Angeklagter im Fall der Schüsse auf eine Wohnungstür in Hanau verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hanau rechtskräftig. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, sein Gehilfe eine einjährige Bewährungsstrafe.
Der Tatablauf im März 2024
Am 28. März 2024 eskalierte ein Familienstreit in einem Hanauer Hochhaus. Der Haupttäter wollte den Bewohner einer Wohnung konfrontieren und nahm dazu zwei Gehilfen mit. Nachdem der Geschädigte die Wohnungstür sofort wieder verschloss, versuchten die Angeklagten, sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen. Sie traten mehrfach gegen die Tür, die sich nach innen verbog.
Der Haupttäter überraschte seine Begleiter, als er eine Kleinkaliberwaffe zog. Er feuerte insgesamt zehn Schüsse aus kurzer Distanz auf die Wohnungstür ab. Ziel war es, das Schloss aufzuschießen. Der Geschädigte hielt die Tür von innen mit seinen Füßen stand. Da die Tür dem Beschuss standhielt, verließen alle Beteiligten den Tatort. Der Bewohner blieb unverletzt, es entstand jedoch erheblicher Sachschaden.
Das Urteil des Landgerichts Hanau
Das Landgericht Hanau verurteilte den Haupttäter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Gehilfe wurde wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem ordnete das Gericht eine Einziehung an.
BGH bestätigt die Entscheidung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte die Revisionen der Angeklagten und verwarf sie. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hanau nun rechtskräftig. Die Entscheidung zeigt, dass die Justiz in Fällen von Waffengewalt klare Signale setzt.
Hintergrund: Bedeutung der Entscheidung
Der Fall verdeutlicht die strafrechtlichen Konsequenzen von Gewaltandrohungen und Waffeneinsatz im privaten Umfeld. Auch ohne verletzte Opfer bewertet die Justiz solche Handlungen als gefährliche Körperverletzung. Mit der Entscheidung setzt der BGH ein Zeichen für die Rechtssicherheit.
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