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Verwaltungsgericht kippt 40qm Regel im Handel

Kundenbegrenzung anhand der Verkaufsfläche unangemessen

Berliner Verwaltungsgericht kippt 40qm Regel im Handel.
Kundenbegrenzung anhand der Verkaufsfläche unangemessen.

 
Was für ein Hammer: Während vermutlich aktuell die Drähte zwischen dem
Kanzleramt und den Ministerpräsidenten glühen, um irgendwie ein
einheitliche Vorgehensweise bei dem von Angela Merkel gewünschten
„Lockdown“ zu erreichen, hat das Berliner Verwaltungsgericht heute die
sogenannte 40qm Regel für den Handel gekippt. Der Berliner Senat hatte –
ähnlich wie die meisten Bundesländer – in seiner Coronaschutzverordnung
angewiesen, daß in Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur 1 Kunde pro 40qm
Verkaufsfläche eingelassen werden darf.
Diese Regelung haben die Richter heute gekippt, da sie sich als
„unangemessen und damit unpassend im weiteren Sinne erwiesen habe“, wie
ein Sprecher heute verkündete. Angesichts der darüber hinaus verordneten
Sicherheitsmaßnahmen bringe „der Richtwert kein signifikantes Mehr an
Infektionsschutz, das noch in einem angemessenen Verhältnis zu den
dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen“ stehe, so das
Gericht weiter.
 

Geklagt hatten mehrere Berliner Einzelhändler und zumindest in dieser
Sache Recht bekommen. Die im gleichen Antrag ebenfalls geforderte
Aussetzung der Schnelltest-Pflicht wurde allerdings vom Gericht
abgelehnt, da diese voraussichtlich nicht zu beanstanden seien. Auch die
elektronische Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen.
Es ist zu erwarten, daß der Berliner Senat gegen das Urteil Beschwerde
beim Berliner Oberverwaltungsgericht einlegt. Dennoch könnte dieses
Urteil Aus- und Signalwirkungen auf die Rechtsprechung zu bestehenden
Verordnungen in anderen Bundesländern haben. So oder so kommt dieses
Urteil in der aktuellen Debatte für das „Team Vorsicht und Lockdown“ um
Kanzlerin Merkel zur Unzeit.

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