Verwaltungsgericht urteilt zugunsten der Stadt – Demonstatration bleibt verboten
Die Stadt Koblenz hat zu Wochenbeginn eine für Sonntag, 22. November angemeldete Demonstration unter anderem aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt.
Dagegen wurde von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht einstweiliger Rechtsschutz verlangt.
Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt.
Dagegen wurde von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht einstweiliger Rechtsschutz verlangt.
Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt.
Eine Ausnahme von der Corona-Bekämpfungsverordnung komme nicht in Betracht, denn die Stadt Koblenz hat in ihrem Bescheid überzeugend dargelegt, dass und weshalb die angemeldete Versammlung aus epidemiologischer Sicht nicht vertretbar ist.