Verwaltungsgericht urteilt zugunsten der Stadt – Demonstatration bleibt verboten
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Die Stadt Koblenz hat zu Wochenbeginn eine fรผr Sonntag, 22. November angemeldete Demonstration unter anderem aus Grรผnden des Infektionsschutzes untersagt.
Dagegen wurde von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht einstweiliger Rechtsschutz verlangt.
Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt.
Dagegen wurde von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht einstweiliger Rechtsschutz verlangt.
Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt.
Eine Ausnahme von der Corona-Bekรคmpfungsverordnung komme nicht in Betracht, denn die Stadt Koblenz hat in ihrem Bescheid รผberzeugend dargelegt, dass und weshalb die angemeldete Versammlung aus epidemiologischer Sicht nicht vertretbar ist.
