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Viel härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April

Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Straßenverkehrsordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheblichen Folgen für Autofahrer. Die Bußgelder werden erhöht und ein Fahrverbot wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt. Was die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle sind, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals Geblitzt.de

Fahrverbote, höhere Bußgelder und weitere Neuerungen

Bußgeldkatalog:
Mit der Verschärfung des Bußgeldkatalogs sollen vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße intensiver geahndet werden.

Bis zu 100 Euro kann jetzt das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen kosten.

Das Ziel der StVO-Novelle ist den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Insbesondere Verstöße gegen das Tempolimit werden daher härter geahndet. Zukünftig sollen einmonatige Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden. Bei geringeren Überschreitungen sind die Bußgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt. Zusätzlich dazu kann es bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben.

Auch das Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen wird künftig deutlich teurer. Für diese Verkehrsverstöße werden die Geldbußen auf bis zu 100 Euro erhöht.

Ab 16 km/h zu viel droht ein Punkt! (Bisher lag diese Grenze bei 21 km/h.)

▶︎ Ab 21 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat! (Bisher: ab 31 km/h, bzw. ab 26 km/h im Wiederholungsfall.)

▶︎ Neue Verkehrsschilder: Die StVO sieht eine Vielzahl neuer Verkehrsschilder vor. Ebenfalls neu: Das spezielle Sinnbild „Lastenfahrrad“, das für Parkflächen und Ladezonen vorgehalten wird, sowie die neuen Verkehrszeichen für Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Radschnellwege sowie die Errichtung von Fahrradzonen.

▶︎ Verbot von Blitzer-Apps: In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen. Da solche Apps die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken und folglich andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sehen Experten dieses Verbot als positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit.

▶︎ Nebeneinanderfahren von Radfahrenden: Die Forderung, das Nebeneinanderfahren von Radlern zu untersagen, wurde nicht umgesetzt.

 

Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer.
Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten.
Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch ein neues Verkehrszeichen mit dem Überholverbot von Zweirädern sowie eine Grünpfeilregelung für Fahrradfahrer werden eingeführt.

“Dass schwächere Verkehrsteilnehmer zukünftig besser geschützt werden sollen, ist eine positive Entwicklung”, findet Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: “Die drakonischen Bußgelder sind jedoch etwas differenzierter zu betrachten. Es stellt sich nicht nur die Frage, inwieweit Bußgelder als Erziehungsmaßnahme angewendet werden sollten, sondern auch, ob die Erhöhung trotz der vielen fehlerhaften Bußgeldverfahren sinnvoll ist.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH

 

StVO-Novelle @Pixabay.
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