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Viel zu schnell zur Tierklinik: Muss der Katzenhalter den Führerschein abgeben?

27. August 2026 3 Minuten gelesen
Fahrverbot wegen verletzter Katze

Verletzte Katze auf dem Weg zur Tierklinik: Gericht prüft Fahrverbot

Ein schwer verletztes Kätzchen brachte einen 56-jährigen Autofahrer Ende November 2025 in eine außergewöhnliche Situation. Auf dem Weg zur Tierklinik fuhr der Mann in Wallmenroth deutlich schneller als erlaubt. Nun beschäftigt das mögliche Fahrverbot wegen verletzter Katze das Amtsgericht Betzdorf.

Mit 77 Kilometern pro Stunde durch Wallmenroth

Der Mann aus dem Raum Morsbach fuhr innerhalb der geschlossenen Ortschaft 77 Kilometer pro Stunde. Damit überschritt er die zulässige Geschwindigkeit um 27 Kilometer pro Stunde. Die Behörde verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 260 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Der 56-Jährige akzeptierte die Folgen jedoch nicht ohne Weiteres. Deshalb befasste sich das Amtsgericht Betzdorf im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit dem Fall. Vor Gericht erklärte der Mann, dass er seine schwer verletzte Katze möglichst schnell in die Betzdorfer Tierklinik bringen wollte.

Katze erlitt mehrere schwere Verletzungen

Nach den übereinstimmenden Schilderungen des Mannes und seiner Frau hatte ein Fahrzeug die Katze zuvor angefahren. Das Tier erlitt Brüche an einer Vorderpfote und einer Hinterpfote. Zusätzlich berichtete der 56-Jährige von einer Verletzung im Hüftbereich.

Die Katze habe während der Fahrt wie ein kleines Kind geschrien. Diese Situation habe ihn stark belastet und zu seiner schnellen Fahrweise beigetragen. Seine Frau erklärte als Zeugin, dass ein Tierarzt ihnen die Fahrt zur Tierklinik in Betzdorf empfohlen habe. Die Familie will entsprechende Unterlagen der Klinik noch beim Gericht einreichen.

Der Fahrer gab außerdem an, dass er die Gegend nicht gut kenne. Er habe nicht gewusst, dass er sich an der kontrollierten Stelle noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft befand. Sein Anwalt verwies zusätzlich auf einen ungünstig abgestellten Lastwagen.

Richterin erkennt Ausnahmesituation an

Die Richterin stellte klar, dass der Mann die erlaubte Geschwindigkeit erheblich überschritten hatte. Eine vollständige Einstellung des Verfahrens komme deshalb nicht infrage. Das Gericht untersuchte die betroffene Stelle in Wallmenroth während der Verhandlung anhand von Google Maps.

Nach Einschätzung der Richterin verursachte der Fahrer dort trotz seines Tempos keine konkrete Gefährdung. Sie erkannte zugleich an, dass sich der Mann wegen seines verletzten Tieres in einer persönlichen Ausnahmesituation befand. Das Fahrverbot wegen verletzter Katze könnte daher noch einmal gesondert bewertet werden.

Staatsanwaltschaft soll Fahrverbot prüfen

Die Richterin will den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Diese soll prüfen, ob das Gericht auf das einmonatige Fahrverbot verzichten kann. Der 56-Jährige erklärte, dass er beruflich oder privat auf seinen Führerschein angewiesen sei.

Allerdings weist das Verkehrsregister bereits drei Einträge des Mannes aus. Dieser Umstand könnte gegen einen Verzicht auf das Fahrverbot sprechen. Das Verfahren läuft nun schriftlich weiter. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Weitere Meldungen aus den Bereichen Verkehr und Nachrichten finden Sie auf Blaulicht MYK.

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