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Vielzahl von Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss

Am Montag, den 12.09.2022 und Dienstag, den 13.09.2022 konnten im Stadtgebiet bei Verkehrskontrollen insgesamt 6 Fahrzeugführer/-innen im Alter von 18 bis 52 Jahren festgestellt werden, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ihre Kraftfahrzeuge führten. Einer der kontrollierten Verkehrsteilnehmer war außerdem nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Bei den Vortests wurden verschiedene Betäubungsmittel (Kokain, THC/Haschisch, Amphetamin) festgestellt. Neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach §24a StVG und einer damit verbundenen Geldbuße von 500 EUR bei einem Erstverstoß (Wiederholungsfall: bereits 1000 EUR Geldbuße, weitere Fälle: je 1500 EUR), wurden ebenso Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Darüber hinaus wird in diesen Fällen eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gefertigt. Die Führerscheinstelle wird – je nach den einzelnen Umständen und der Höhe der durch die durchgeführten Blutentnahmen festgestellten Werte – gegebenenfalls die Fahrerlaubnis entziehen.

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