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Vier Bundesländer schaffen Corona-Isolationspflicht ab

Positiv zur Arbeit - Covid - Lauterbach

Trotz zwei roter Striche auf dem Corona-Test zur Arbeit gehen?

Bislang müssen Infizierte für mindestens fünf Tage in Isolation. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten sich dafür starkgemacht, das zu ändern – nun schaffen sie Fakten.

Vier Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen. Es handelt sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium mitteilte. In diesen Ländern sollten “zeitnah” neue Regelungen in Kraft treten, die Details würden derzeit ausgearbeitet.

Die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll demnach aufgehoben werden. “An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen”, heißt es in der Mitteilung. Als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht in Bayern nannte Gesundheitsminister Klaus Holetschek den 16. November.

“Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein”, erklärte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha von den Grünen. “Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.” Die Bundesländer berufen sich den Angaben zufolge “unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt”. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. “Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.”

Lauterbach kritisiert Vorstoß

Der Mitteilung zufolge verständigten sich die Länder auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Diese sehen etwa vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.

Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Ende September in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert. Lauterbach hatte dies damals umgehend zurückgewiesen. “Der Arbeitsplatz muss sicher bleiben. Keiner darf mit Covid zur Arbeit gedrängt werden”, sagte Lauterbach der “Bild”-Zeitung. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können.

Die Aufhebung der Isolationspflicht komme “jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung”, kritisierte Lauterbach nun den Vorstoß der Bundesländer. Er sprach von einem Fehler und warnte vor einem “Flickenteppich” mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern. “Es gibt auch keinen medizinischen Grund, jetzt auf die Isolationspflicht zu verzichten”, sagte Lauterbach. Es gebe etwa 1000 Todesfälle durch Covid pro Woche, man stehe vor einer “wahrscheinlich schweren Winterwelle” und sei “am Vorabend einer ansteckenderen Variante”. Es sei deshalb nicht wirklich verantwortbar, die Isolationspflicht wegzunehmen. Er fügte hinzu, der Arbeitsplatz müsse sicher bleiben und es müsse verhindert werden, dass Menschen infiziert zur Arbeit gedrängt würden.

Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

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