Vier Jahre Corona-Impfungen: Impfschäden und Entschädigungen in Rheinland-Pfalz
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Vier Jahre Corona-Impfungen: Impfschäden und Entschädigungen in Rheinland-Pfalz
Am 27. Dezember 2020 starteten die Corona-Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz. Vier Jahre später zeigt eine Bilanz die anerkannten Impfschäden. Insgesamt wurden rund 700 Anträge auf Entschädigung gestellt. In 17 Fällen erkannte das Landesversorgungsamt (LSJV) einen dauerhaften Impfschaden an. Weitere 18 Fälle betrafen vorübergehende Gesundheitsschäden.
Anerkannte Impfschäden: Hersteller im Überblick
Die 17 staatlich anerkannten Impfschäden verteilen sich wie folgt auf die Impfstoffhersteller:
- AstraZeneca: 6 Fälle
- Johnson & Johnson: 6 Fälle
- BioNTech: 4 Fälle
- Moderna: 1 Fall
In allen Fällen wurde ein dauerhafter Gesundheitsschaden festgestellt. Zu den gemeldeten Symptomen gehören epileptische Anfälle, Gang- und Gefühlsstörungen, erhöhte Blutungsneigung sowie Thrombosen. Auch spezielle Nervenerkrankungen wurden dokumentiert.
Vorübergehende Gesundheitsschäden
Zusätzlich gab es 18 Fälle, bei denen vorübergehende Gesundheitsschäden festgestellt wurden. Diese traten für weniger als sechs Monate auf und heilten vollständig aus.
Beispiele sind:
- Herzmuskelentzündungen
- Lungenembolien
- Beinvenenthrombosen
Menschen mit vorübergehenden Gesundheitsschäden haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen.
Entschädigungen für dauerhafte Impfschäden
Nur Betroffene mit dauerhaften Impfschäden können eine finanzielle Entschädigung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Schädigungsgrad von mindestens 30.
Von den 17 anerkannten Fällen erfüllen 12 Personen diese Bedingung. Sie erhalten monatlich eine Grundrente, abhängig vom Schädigungsgrad. Die Beträge liegen zwischen 400 Euro und 2.000 Euro.
Fünf Personen mit einem dauerhaften Gesundheitsschaden bekommen keine Entschädigung.
Der Grund: Sie erreichen den Mindestgrad von 30 nicht.
Widersprüche und Bearbeitungsstand
Von den rund 700 gestellten Anträgen auf Entschädigung wurden etwa 500 abgelehnt. In vielen Fällen konnte kein Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden nachgewiesen werden. Betroffene können Widerspruch einlegen.
- 233 Widersprüche wurden bisher eingereicht.
- 101 Widersprüche wurden abgelehnt.
- 6 Widersprüche wurden zurückgezogen.
- 126 Widersprüche befinden sich aktuell in Bearbeitung.
Die geringe Zahl an anerkannten Fällen steht in Relation zu über 9,8 Millionen verabreichten Impfdosen
in Rheinland-Pfalz. Dies macht die Wahrscheinlichkeit eines Impfschadens statistisch äußerst gering.
Todesfälle im Zusammenhang mit der Corona-Impfung
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine bundesweite Statistik über Todesfälle mit möglichem Zusammenhang zur Corona-Impfung. Bis April 2023 wurden 3.315 Todesfälle gemeldet, bei denen
ein Verdacht auf einen Zusammenhang bestand. In 127 Fällen hält das PEI einen Zusammenhang
für wahrscheinlich.
Fazit: Risiko bleibt gering
Die Bilanz zeigt, dass das Risiko für dauerhafte Gesundheitsschäden durch eine Corona-Impfung
in Rheinland-Pfalz äußerst gering ist.
Dennoch bleibt es wichtig, mögliche Nebenwirkungen zu erfassen und transparent darüber
zu informieren.