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Vogelgrippe in der VG Puderbach

Erst kürzlich haben Forscher gemeldet, dass die bislang stärkste

Geflügelpestepidemie in Europa umgeht, jetzt ist die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ

H5N1 auch im Kreis Neuwied angekommen. Die Tierseuche wurde in einer

Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt. Die insgesamt acht Tiere

des Bestands sind an der Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getötet werden, um

die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung

hat daher in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Aufstallpflicht und verschärfte

Biosicherheitsmaßnahmen für die VG Puderbach verfügt.

„Es besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird.

Um dieses hohe Risiko zu minimieren, ist es notwendig den Kontakt zwischen Wildvögeln

und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Das geeignetste Mittel stellt die

Aufstallung der Tiere in Verbindung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dar“, erklärt

Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt die Maßnahme.

Aufstallung bedeutet dabei nicht zwingend die Unterbringung in einem geschlossenen Stall.

Als ausreichend wird auch angesehen, wenn sich das Geflügel unter einer Vorrichtung, die

aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer

gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, befindet.

Sämtliche Geflügelhaltungen – Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-/Reb-/Truthühner,

Tauben, Wachtel und Zugvögel – sind zudem beim Veterinäramt anzumelden. Die Zahl der

gehaltenen Tiere spielt dabei keine Rolle. Degenhardt macht darauf aufmerksam, dass alle tot

aufgefundenen Vögel (Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher, Möwenartige) ebenfalls zu

melden sind. Verendete Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um

eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Geborgen und abgeholt werden diese

Tiere dann ausschließlich durch Mitarbeiter des Veterinäramtes. Verendete Singvögel,

Krähen, Elstern und ähnliche Vogelarten sollen nicht gemeldet werden.

 
 
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter zudem eindringlich, verstärkt

Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu ist auf der

Homepage der Kreisverwaltung zu finden.


Das Risiko für Menschen, an einer H5N1-Infektion zu erkranken, wird von den Experten

weltweit als äußerst gering eingeschätzt.

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