Erst kürzlich haben Forscher gemeldet, dass die bislang stärkste
Geflügelpestepidemie in Europa umgeht, jetzt ist die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ
H5N1 auch im Kreis Neuwied angekommen. Die Tierseuche wurde in einer
Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt. Die insgesamt acht Tiere
des Bestands sind an der Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getötet werden, um
die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung
hat daher in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Aufstallpflicht und verschärfte
Biosicherheitsmaßnahmen für die VG Puderbach verfügt.
„Es besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird.
Um dieses hohe Risiko zu minimieren, ist es notwendig den Kontakt zwischen Wildvögeln
und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Das geeignetste Mittel stellt die
Aufstallung der Tiere in Verbindung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dar“, erklärt
Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt die Maßnahme.
Aufstallung bedeutet dabei nicht zwingend die Unterbringung in einem geschlossenen Stall.
Als ausreichend wird auch angesehen, wenn sich das Geflügel unter einer Vorrichtung, die
aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer
gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, befindet.
Sämtliche Geflügelhaltungen – Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-/Reb-/Truthühner,
Tauben, Wachtel und Zugvögel – sind zudem beim Veterinäramt anzumelden. Die Zahl der
gehaltenen Tiere spielt dabei keine Rolle. Degenhardt macht darauf aufmerksam, dass alle tot
aufgefundenen Vögel (Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher, Möwenartige) ebenfalls zu
melden sind. Verendete Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um
eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Geborgen und abgeholt werden diese
Tiere dann ausschließlich durch Mitarbeiter des Veterinäramtes. Verendete Singvögel,
Krähen, Elstern und ähnliche Vogelarten sollen nicht gemeldet werden.
Geflügelpestepidemie in Europa umgeht, jetzt ist die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ
H5N1 auch im Kreis Neuwied angekommen. Die Tierseuche wurde in einer
Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt. Die insgesamt acht Tiere
des Bestands sind an der Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getötet werden, um
die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung
hat daher in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Aufstallpflicht und verschärfte
Biosicherheitsmaßnahmen für die VG Puderbach verfügt.
„Es besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird.
Um dieses hohe Risiko zu minimieren, ist es notwendig den Kontakt zwischen Wildvögeln
und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Das geeignetste Mittel stellt die
Aufstallung der Tiere in Verbindung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dar“, erklärt
Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt die Maßnahme.
Aufstallung bedeutet dabei nicht zwingend die Unterbringung in einem geschlossenen Stall.
Als ausreichend wird auch angesehen, wenn sich das Geflügel unter einer Vorrichtung, die
aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer
gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, befindet.
Sämtliche Geflügelhaltungen – Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-/Reb-/Truthühner,
Tauben, Wachtel und Zugvögel – sind zudem beim Veterinäramt anzumelden. Die Zahl der
gehaltenen Tiere spielt dabei keine Rolle. Degenhardt macht darauf aufmerksam, dass alle tot
aufgefundenen Vögel (Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher, Möwenartige) ebenfalls zu
melden sind. Verendete Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um
eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Geborgen und abgeholt werden diese
Tiere dann ausschließlich durch Mitarbeiter des Veterinäramtes. Verendete Singvögel,
Krähen, Elstern und ähnliche Vogelarten sollen nicht gemeldet werden.
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter zudem eindringlich, verstärkt
Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu ist auf der
Homepage der Kreisverwaltung zu finden.
Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu ist auf der
Homepage der Kreisverwaltung zu finden.
Das Risiko für Menschen, an einer H5N1-Infektion zu erkranken, wird von den Experten
weltweit als äußerst gering eingeschätzt.