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Vogelgrippe in der VG Puderbach

4. Januar 2022 2 Min. Lesezeit
huhn
Erst kรผrzlich haben Forscher gemeldet, dass die bislang stรคrkste

Geflรผgelpestepidemie in Europa umgeht, jetzt ist die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ

H5N1 auch im Kreis Neuwied angekommen. Die Tierseuche wurde in einer

Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach bestรคtigt. Die insgesamt acht Tiere

des Bestands sind an der Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getรถtet werden, um

die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinรคramt der Kreisverwaltung

hat daher in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Aufstallpflicht und verschรคrfte

BiosicherheitsmaรŸnahmen fรผr die VG Puderbach verfรผgt.

โ€žEs besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflรผgelbestรคnde getragen wird.

Um dieses hohe Risiko zu minimieren, ist es notwendig den Kontakt zwischen Wildvรถgeln

und Hausgeflรผgel so gering wie mรถglich zu halten. Das geeignetste Mittel stellt die

Aufstallung der Tiere in Verbindung mit sogenannten BiosicherheitsmaรŸnahmen darโ€œ, erklรคrt

Kreis-Veterinรคrin Ilonka Degenhardt die MaรŸnahme.

Aufstallung bedeutet dabei nicht zwingend die Unterbringung in einem geschlossenen Stall.

Als ausreichend wird auch angesehen, wenn sich das Geflรผgel unter einer Vorrichtung, die

aus einer รผberstehenden, nach oben gegen Eintrรคge gesicherten Abdeckung und mit einer

gegen das Eindringen von Wildvรถgeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, befindet.

Sรคmtliche Geflรผgelhaltungen โ€“ Hรผhner, Enten, Gรคnse, Fasane, Perl-/Reb-/Truthรผhner,

Tauben, Wachtel und Zugvรถgel โ€“ sind zudem beim Veterinรคramt anzumelden. Die Zahl der

gehaltenen Tiere spielt dabei keine Rolle. Degenhardt macht darauf aufmerksam, dass alle tot

aufgefundenen Vรถgel (Greifvรถgel, Wassergeflรผgel, Reiher, Mรถwenartige) ebenfalls zu

melden sind. Verendete Tiere sollten nicht berรผhrt oder vom Fundort verbracht werden, um

eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Geborgen und abgeholt werden diese

Tiere dann ausschlieรŸlich durch Mitarbeiter des Veterinรคramtes. Verendete Singvรถgel,

Krรคhen, Elstern und รคhnliche Vogelarten sollen nicht gemeldet werden.

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Das Veterinรคramt bittet alle Geflรผgelhalter zudem eindringlich, verstรคrkt

BiosicherheitsmaรŸnahmen einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu ist auf der

Homepage der Kreisverwaltung zu finden.


Das Risiko fรผr Menschen, an einer H5N1-Infektion zu erkranken, wird von den Experten

weltweit als รคuรŸerst gering eingeschรคtzt.
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