Hauptzollamt Ulm stoppt 184 Fälle von Einfuhrschmuggel
Die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Ulm haben im vergangenen Jahr insgesamt 184 Fahrzeuge nachverzollt. Die Betroffenen brachten die Fahrzeuge ohne ordnungsgemäße Zollanmeldung in die Europäische Union. Dadurch entstand ein Steuerschaden von rund 350.000 Euro. Der Zoll erhob diese Summe im Rahmen der Nachverzollung.
Von Lamborghini bis Traktor – breite Fahrzeugpalette
Die Bandbreite der sichergestellten Fahrzeuge reichte vom Lamborghini über Motorräder und Oldtimer bis hin zu landwirtschaftlichen Traktoren. Sämtliche Fahrzeuge stammten aus der Schweiz und waren gebraucht. Die Kaufpreise lagen zwischen umgerechnet 1.500 Euro, etwa für einen Traktor aus dem Baujahr 1966, und rund 60.000 Euro, beispielsweise für einen BMW X5.
Die meisten Fahrzeuge transportierten die Fahrer auf Anhängern. Einige bewegten sie jedoch auch auf eigener Achse über die Grenze. In vielen Fällen planten die Beteiligten eine Weiterfahrt in Richtung Osteuropa.
Kontrollschwerpunkt auf der A96
Die Kontrolleinheit Grenze des Hauptzollamts Ulm überwacht schwerpunktmäßig den Autobahnabschnitt der A96 unmittelbar hinter dem Pfändertunnel. Dort decken die Einsatzkräfte regelmäßig Fälle von Einfuhrschmuggel Fahrzeuge Schweiz auf. Neben anderen Schmuggelwaren stellen sie immer wieder unverzollte Fahrzeuge fest.
Der Tatbestand erfüllt in diesen Fällen den klassischen Einfuhrschmuggel Fahrzeuge Schweiz. Wer ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat einführt, muss es spätestens beim Grenzübertritt beim Zoll anmelden. Unterbleibt diese Anmeldung, liegt ein Verstoß vor.
Abgaben und strafrechtliche Folgen
Bei der Einfuhr eines Pkw aus einem Nicht-EU-Staat fallen zehn Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an. Diese Beträge müssen die Verantwortlichen sofort entrichten. Erfolgt keine Zahlung, behalten die Einsatzkräfte das Fahrzeug ein.
Rund ein Viertel der aufgedeckten Fälle ahndeten die Behörden bereits mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 40.000 Euro. Die übrigen Verfahren bearbeitet derzeit die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm.
Wer den Import nicht ordnungsgemäß anmeldet, begeht Einfuhrschmuggel Fahrzeuge Schweiz und macht sich unter Umständen wegen Steuerhinterziehung strafbar.
Weitere Informationen veröffentlicht das Zollportal Deutschland. Aktuelle Meldungen zu bundesweiten Einsätzen finden Sie auch unter Blaulicht News sowie in der Rubrik Deutschland.
