Gefährliches Feuerwerk zum Jahreswechsel: Zoll warnt eindringlich
Der Jahreswechsel rückt näher und mit ihm der Ansturm auf Feuerwerkskörper. Doch nicht jedes Angebot ist harmlos. Der deutsche Zoll warnt ausdrücklich vor illegalem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung, das häufig aus dem Ausland stammt oder online angeboten wird. Diese Pyrotechnik entspricht oft nicht den deutschen Sicherheitsstandards und kann beim Zünden unberechenbare sowie schwerwiegende Folgen haben.
Über sieben Tonnen illegale Pyrotechnik sichergestellt
Zollbeamtinnen und Zollbeamte stellen jedes Jahr große Mengen gefährlicher Feuerwerkskörper sicher. Allein im Jahr 2024 beschlagnahmten die Behörden über sieben Tonnen nicht konformer Pyrotechnik. Dabei handelt es sich häufig um Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung oder mit gefälschten Prüfzeichen. Die Einfuhr solcher Produkte verstößt klar gegen das Sprengstoffgesetz.
Besonders im grenznahen Raum sowie in Paketsendungen aus dem Ausland stoßen die Einsatzkräfte regelmäßig auf illegales Feuerwerk. Wer versucht, derartige Produkte nach Deutschland einzuführen, macht sich strafbar und muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Weitere Polizeimeldungen zu ähnlichen Fällen finden Leserinnen und Leser auch im Bereich Fahndungen oder unter Deutschland.
CE-Kennzeichnung ist Pflicht
Alle in Deutschland legal erhältlichen Feuerwerkskörper müssen geprüft sein und eine gültige CE-Kennzeichnung tragen. Illegales Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung erfüllt diese Voraussetzungen nicht und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Häufig fehlen wichtige Schutzmechanismen oder die enthaltene Sprengstoffmenge entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz, betont: „Nicht getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann extrem gefährlich werden und im schlimmsten Fall zu Verbrennungen, Verätzungen oder sogar zum Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht führen.“
Erlaubnispflicht für bestimmte Feuerwerkskategorien
Für bestimmte Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften übernehmen in Deutschland die zuständigen Landesbehörden sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Stellen aktiv bei Kontrollen und Maßnahmen.
Ausführliche Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Feuerwerkskategorien stellt auch der Zoll auf seiner offiziellen Internetseite bereit. Weitere sicherheitsrelevante Themen rund um den Jahreswechsel finden sich zudem im Ressort Verkehr.
Der Zoll appelliert daher eindringlich: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ausschließlich geprüftes und zugelassenes Feuerwerk im deutschen Handel kaufen und auf dubiose Angebote verzichten. Nur so lässt sich ein sicherer Start ins neue Jahr gewährleisten.
Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.
