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Waffenverbot während der Fastnachtszeit

26. Februar 2025 2 Min. Lesezeit
Kinder mit Messerattrappen in Andernach

Bundespolizei verbietet in Mainz temporär das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf Bahnanlagen

Mainz, Koblenz –

Anlässlich der diesjährigen Fastnachtsfeierlichkeiten hat die Bundespolizeidirektion Koblenz für die Zeit vom 27. Februar 2025, 06:00 Uhr bis zum 5. März 2025, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung erlassen,
die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art in den Bahnhöfen Mainz Hauptbahnhof, Mainz Römisches Theater, Mainz Nord und Bad Kreuznach verbietet.

Hiermit beabsichtigt die Bundespolizeidirektion Koblenz, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger anlässlich der Fastnachtsfeierlichkeiten in Mainz aktiv zu erhöhen.

Begründung:

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen und in Zügen bewegt sich bundesweit seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt dabei, dass insbesondere hohe Besucherzahlen in Verbindung
mit veranstaltungsbezogenem Alkoholkonsum regelmäßig einen Anstieg des Konfliktpotentials und
ein Absinken der Aggressionsschwelle zur Folge haben.

So ergeben sich auch aus zunächst verbalen Streitigkeiten körperliche Auseinandersetzungen,
im Rahmen derer zum Teil mitgeführte Messer, Reizstoffe oder andere Waffen/gefährliche Gegenstände durch die Beteiligten zum Einsatz gebracht werden.

Die erlassene Allgemeinverfügung ermöglicht den Einsatzkräften hierbei ein niedrigschwelliges Vorgehen gegen die genannten Gegenstände noch bevor diese zum Einsatz kommen und trägt insofern aktiv
zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei.

Die Einhaltung des Verbots wird in dem oben genannten Zeitraum verstärkt kontrolliert.

Festgestellte Verstöße können dabei unabhängig von einer (temporären) Sicherstellung der Gegenstände und einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren behördliche Zwangsgelder, Platzverweise, Bahnhofsverbote (Hausverbot) oder auch zukünftige Beförderungsausschlüsse nach sich ziehen.

Die konkreten Bestimmungen und Ausnahmen von dem Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden, die auch auf der Internetseite der
Bundespolizei unter folgendem Link veröffentlicht wurde: 
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2025/250131-avg-bpold-ko.html

In dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wurden außerdem Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot hinweisen.

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