Warnung vor Räucherlachs – Verzehr kann zu ernstzunehmende Infektionskrankheiten führen
Räucherlachs - Krankheitskeime - Listerien
Warnung vor Listerien in Räucherlachs: Was Verbraucher wissen sollten
13,4 Kilogramm Fisch isst jeder Deutsche durchschnittlich im Jahr. Besonders beliebt ist
Lachs – geräuchert oder gebeizt. Gerade an Weihnachten oder Silvester wird Räucherlachs oft als festliche Delikatesse serviert. Doch jetzt warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor möglichen Krankheitskeimen in diesem beliebten Fischprodukt.
Ergebnisse des Zoonosen-Monitorings: Listerien in Räucherlachs gefunden
Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings 2023 wurde kaltgeräucherter Lachs aus deutschen Supermärkten untersucht. Wissenschaftler analysierten insgesamt 354 Proben. In 8,2 Prozent der Proben wurden Listerien nachgewiesen – gefährliche Bakterien, die schwere Erkrankungen auslösen können. Eine
Probe überschritt sogar den gesetzlich zulässigen Grenzwert.
„Risikogruppen sollten auf den Verzehr von Räucherlachs verzichten“, betonte Gerhard Zellner, Vorsitzender der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV), bei der Präsentation der Ergebnisse.
Listeriose: Eine ernstzunehmende Infektionskrankheit
Besonders gefährdet sind:
- Schwangere Frauen
- Neugeborene
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
Eine Infektion mit Listerien, die sogenannte Listeriose, kann zu Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen führen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) wurden 2023 in Deutschland
693 Listeriose-Fälle registriert. 59 Menschen starben an den Folgen der Infektion.
Seit 2010 konnten Experten des RKI 24 Listeriose-Ausbrüche nachweisen, die mit geräuchertem
oder gebeiztem Lachs in Verbindung standen.
Gefahr durch Listerien: Auch im Kühlschrank aktiv
Ein großes Problem bei Listerien ist ihre Fähigkeit, sich auch bei niedrigen Temperaturen zu vermehren. Selbst im Kühlschrank können sich diese Keime ausbreiten. Deshalb gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz folgende Tipps:
- Räucherlachs nur kurze Zeit lagern.
- Nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verzehren.
- Auf gutes Durcherhitzen achten.
Gerhard Zellner rät: „Ist das Verbrauchsdatum überschritten, gehört der Lachs in den Müll – auch wenn er noch gut aussieht oder riecht.“
Gesundheitsrisiko für Risikogruppen
Für Schwangere, ältere Menschen und immungeschwächte Personen ist das Risiko einer schweren Erkrankung besonders hoch. Der Verzehr von kaltgeräuchertem Lachs wird für diese Gruppen ausdrücklich nicht empfohlen.