Wechselseitige Körperverletzung nach irrtümlichen Bildaufnahmen
Nürnberg - Körperverletzung - Infektionskrankheit
Wechselseitige Körperverletzung nach irrtümlichen Bildaufnahmen
Nürnberg –
Am Montag (1. Januar) hat eine 33-jährige Deutsche einem südkoreanischen Touristen ein Mobiltelefon entrissen, da sie angenommen hatte, der Mann fertigte Bilder von ihr. Es folgte eine wechselseitige Körperverletzung. Die Bundespolizei ermittelt.
Am Montagabend machte der 31-jährige Südkoreaner in einem Schnellrestaurant Bilder mit seinem Handy. In der Annahme der Mann würde Bilder von ihr fertigen, entriss die 33-jährige deutsche Staatsangehörige ihm das Telefon und steckte es sich in ihre Hosentasche. Der Südkoreaner ergriff daraufhin den Arm der Frau um ihre Flucht zu verhindern. Da Sie Schmerzen in ihrem Handgelenk verspürte, kratzte sie den Touristen an den Armen, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht und verpasste ihm mehrere Fußtritte. Durch das Kratzen erlitt er leichte Blutungen an den Armen. Bei der Sachverhaltsaufnahme durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die 33-Jährige Trägerin einer Infektionskrankheit ist. Der Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Nürnberg ordnete daher die Blutentnahme zur Feststellung der Ansteckungsgefahr an.
Gegen die 33-Jährige leitete die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein. Den Südkoreaner erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Nötigung.